Bundestransparenzgesetz
Im Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode sind zwei Handlungsaufträge formuliert: zum einen die Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze zu einem Bundestransparenzgesetz, zum anderen die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Open Data. Damit wird dem Trend entsprochen, durch die Stärkung von Transparenz staatlichen Handelns einen Nutzen für die Demokratie zu sehen. Ziel des Vorhabens Bundestransparenzgesetz ist es, die bislang sehr heterogen geprägte Rechtslandschaft ausverschiedenen Informationsfreiheitsgesetzen (bspw. IFG, VIG, UIG) und verschiedenen Regelungen zur proaktiven Bereitstellung öffentlicher Daten (Open Data) zusammenzuführen. Mit einem Bundestransparenzgesetz würde der bereits in der Informationsfreiheit enthaltene individuelle Rechtsanspruch durch eine Pflicht zur aktiven Bereitstellung von Open Data angereichert und sachlich im Sinne des Transparenzgedankens näher zusammengerückt.
[BMI]