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ÖPP-Projekte transparenter machen

Vorschlag der Bundesregierung

Die gesellschaftliche und politische Akzeptanz komplexer ÖPP (öffentlich-private Partnerschaft)-Vertragsgestaltung kann durch eine auch im Vergleich zu konventionellen Beschaffungsverträgen deutlich erhöhte Transparenz verbessert werden. Hierzu wurde im KoaV festgehalten: „Die jeweiligen Ergebnisse, inklusive der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und vergebenen Verträge, müssen transparent im Internet veröffentlicht werden.“ Bei der Umsetzung dieser Forderung müssen je nach Projektart und Projektstand unterschiedliche und komplexe Interessenlagen der öffentlichenHand, der beteiligten Unternehmen sowie der Öffentlichkeit und des Parlaments berücksichtigt werden. Daher sollte durch eine für alle Bundesressorts verbindliche Transparenzrichtlinie festgelegt werden, wie dieser Transparenzforderung künftig Genüge getan wird.

[BMF]

OGPDE
Reference No.: 2023-12009
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