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#01 - Verbesserter Zugang zum Gemeinsamen Ministerialblatt

Umsetzung durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 31. Oktober 2021 – 31. Dezember 2024

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat herausgegeben. Das GMBl stellt nicht den alleinigen Zugang zu den dort von den Bundesministerien bekanntgegebenen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlassen, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen dar. Die verschiedenen Ressorts und Behörden geben auf Anfrage kostenfreie Auskünfte bzw. Zugang. Bisher besteht der kostenfreie Zugang zum GMBl über diverse Bibliotheken. Darüber hinaus kann es kostenpflichtig beim mit der Veröffentlichung beauftragten Verlag in Form von Einzelheften und Abonnements mit Onlinezugang bezogen werden.

Worin besteht die Verpflichtung?

Zukünftig möchte das BMI das Angebot an besonders bürgerfreundlichem Zugang im Sinne des „Open Government“ ausweiten. Im Sinne der Transparenz und des Ziels eines möglichst schrankenlosen Zugangs zum Recht des Bundes sollen daher künftig Inhalte des GMBl weitgehend gebührenfrei und digital zugänglich sein. Das BMI wird dazu ein Konzept erarbeiten, welches auch einen einfachen kostenfreien Onlinezugang zu den Inhalten zur Verfügung stellt. Dies soll mit Ablauf des Jahres 2024 umgesetzt werden.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Durch die Neukonzeption des Informationszugangs trägt das BMI in besonderem Maße dazu bei, dass dieser Bestandteil des Rechts des Bundes künftig kostenfrei und einfach allgemein zugänglich ist.

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

Durch die Ausweitung des Zugangs werden Informationen einer breiteren Öffentlichkeit einfacher und kostenfrei zugänglich sein. Somit trägt diese Maßnahme zur Transparenz des Handelns der Bundesverwaltung bei.

Zusätzliche Informationen

Der Zeitplan der Umsetzung steht derzeit noch unter Vorbehalt, eine abschließende Umsetzung erfolgt voraussichtlich nicht innerhalb der Laufzeit des 3. NAP.

Meilenstein mit konkreten Ergebnissen (Beginn - Umsetzung bis)

  • Abschluss Konzeptphase (unter Vorbehalt) Q4/2021 - Q2/2022)
  • Expertenkonsultation und Beginn der Pilotierung (unter Vorbehalt) (Q3/2022 - Q3/2023)

Kontaktinformationen: Referat VII1, VII1@bmi.bund.de Andere beteiligte Akteure (Ministerien, Behörden, Abteilungen): Andere beteiligte Akteure (NGOs, Privatwirtschaft, multilaterale Organisationen, Arbeitsgruppen)

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