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#04 - Standardbasierte Vereinfachung des Unternehmenszugangs zur öffentlichen Beschaffung

Umsetzung durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 06/2020 bis 12/2022 

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Auftragsbekanntmachungen durch öffentliche Auftraggeber erfolgen derzeit über eine Vielzahl von Vergabeplattformen unterschiedlicher Betreiber, die i. d. R. nicht interoperabel gestaltet sind. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen für die Teilnahme an Vergabeverfahren bei einer Vielzahl von öffentlichen Vergabe- und Ausschreibungsplattformen recherchieren müssen, um Kenntnis über geeignete Ausschreibungen zu erhalten. Die Konsequenz dieser heterogenen Informationsbereitstellung ist, dass in der Praxis nicht die beabsichtigte Transparenz erzeugt wird. Dies kann dazu führen, dass weniger Angebote in einem Vergabeverfahren abgegeben werden und ein weniger ausgeprägter Wettbewerb stattfindet, der letztlich zu teuren Beschaffungen führen kann. Zwar wird sich die Verfügbarkeit von Daten über die öffentliche Beschaffung in Deutschland auch durch die vor Kurzem in Betrieb gegangene Vergabestatistik verbessern, diese wird allerdings nur komprimierte Informationen und Analysen über bereits durchgeführte Vergabeverfahren zur Verfügung stellen.

Worin besteht die Verpflichtung?

Es werden Daten und Informationen zu beabsichtigten oder durchgeführten öffentlichen Beschaffungen zentral und standardisiert erfasst und bereitgestellt.

Hierfür wird ein zentraler nationaler Bekanntmachungsservice (BKMS) für öffentliche Auftragsvergaben mit normierten Datenfeldern für öffentliche Aufträge eingerichtet.

Die normierten Datenfelder basieren auf den Vorgaben der EU-Durchführungsverordnung zu elek-tronischen Formularen (eForms) für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen.

Der BKMS soll die Auftrags- und Vergabebekanntmachungen in einem einheitlichen Datenstandard (dem XÖV-Standard) entgegennehmen sowie auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Der BKMS ist somit ein nationales Open-Data Prozessdatenregister, das rechtlich und IT-seitig unmittelbar an den bestehenden gemeinschaftsrechtlich geregelten Bekanntmachungspflichten anknüpft. Für die Erleichterung des Zugangs zu Vergabeverfahren für Unternehmen wird zudem eine Funktion bereitgestellt, mit der der Datenbestand des BKMS einfach durchsucht werden kann. Zudem werden mittels eForms im BKMS bereitgestellte Daten zu beabsichtigten oder durchgeführten öffentlichen Beschaffungen als offene Daten (Open Data) bereitgestellt, eine Datenbereitstellung im Open Contracting Data Standard (OCDS) wird angestrebt.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Unternehmen und Bürger erhalten eine höhere Transparenz über beabsichtigte und beendete Auftragsvergaben. Der Zugang zu Vergabeverfahren wird erleichtert und die Wettbewerbsmöglichkeiten verbessert.

Der Einsatz von eForms schafft die Möglichkeit, Daten systematisch auswerten zu können. Mit eForms (für Vergabeverfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte) und einer möglichen Ausweitung auf Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte kann ein einheitliches Datenmodell eingeführt werden, das auch die einfache Bereitstellung geeigneter Daten im Open Data Format ermöglicht. Mit der Einführung der eForms wird eine strukturierte einheitliche Datenbasis geschaffen, mit der ein strategisches Controlling für den öffentlichen Einkauf ermöglicht wird.

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

Mit den Projektergebnissen wird grundlegend Transparenz zu öffentlichen Vergabe-/Beschaffungsvorgängen geschaffen. Für Unternehmen und Bürger werden diese Informationen einfacher zugänglich gemacht. Mit einheitlich gestalteten eForms wird die Bereitstellung der Daten im Open Contracting Data Standard angestrebt. Dies zahlt auf die Ziele von Open Contracting ein.

Das Projekt setzt außerdem Technologie und Innovation für Offenheit und Rechenschaftsablegung ein, indem es u.a. die technologische und datenstrukturelle Grundlage für ein umfassendes Monitoring schafft.

Zusätzliche Informationen

Das Projekt ist Teil eines Kooperationsprojektes „Digitalisierung der Beschaffung − Kooperationsprojekt zur standardbasierten Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs- und Beschaffungsprozesses“, das unter der Federführung der Freien Hansestadt Bremen und im Auftrag des IT-Planungsrates mit dem Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der Koordinierungsstelle für IT-Standards gegründet wurde. Das Kooperationsprojekt dient der Förderung einer standard-basierten Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung sowie zur Umsetzung der OZG-Geschäftslage „Ausschreibung und öffentliche Aufträge“. Die Projektergebnisse dienen als Blaupause für andere Bundesländer.

Meilenstein mit konkreten Ergebnissen Beginn / Umsetzung bis

  • Start des Datenbestandsaufbaus im BKMS (Q4/2021 / - )
  • Referenzlösung des OZG-Projekts (Go-Live) (12/2022 / - )
  • Datenbereitstellung als Open Data ( - / vrsl. ab 2023)

Kontaktinformationen: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Referat DG I 5 Öffentliches Auftragswesen, Digitalisierung öffentlicher Einkauf, DGI5@bmi.bund.de Andere beteiligte Akteure: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, (Referat IB6), Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, (Abteilung Z); Andere beteiligte Akteure (NGOs, Privatwirtschaft, multilaterale Organisationen, Arbeitsgruppen): Bundesdruckerei GmbH, Koordinierungsstelle für IT-Standards, Nortal AG, adesso SE.

 

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