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#07 - Nationales Monitoringzentrum zur Biodiversität

Umsetzung durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit; Bundesamt für Naturschutz, 30. April 2021 – 30. März 2023

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Um dem Verlust der Artenvielfalt wirksam entgegenzutreten, sind belastbare Daten zum Zustand und zur Veränderung von Natur und Landschaft sowie zu wichtigen Einflussgrößen notwendig. Auf einer solchen Grundlage lassen sich Ursachen von Biodiversitätsveränderungen fundierter analysieren sowie Handlungsmöglichkeiten zur Förderung, Schutz und nachhaltiger Nutzung der biologischen Vielfalt genauer aufzeigen.

Es gibt bereits unterschiedliche etablierte Monitoringprogramme im Bereich der Biodiversität, im Rahmen derer wertvolle Daten, u.a. zu bestimmten Artengruppen oder Lebensräumen, erhoben werden. Allerdings liegt diese wichtige Datenbasis zum Zustand und zur Veränderung von Natur und Landschaft bisher bei verschiedenen Monitoring-Akteuren verstreut. So führen beispielsweise die Länder wichtige Monitoringprogramme durch, aber auch Fachgesellschaften oder wissenschaftliche Einrichtungen erheben wertvolle Daten. Außerdem muss die bestehende Datenbasis durch weitere Monitoringprogramme ergänzt werden, um Daten zu Arten oder Lebensräumen zu erheben, über die bisher zu wenig bekannt ist.

 

Worin besteht die Verpflichtung?

Die Einrichtung des nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität hat zum Ziel, den Ausbau des bundesweiten Biodiversitätsmonitorings voranzubringen und langfristig zu sichern. Das Monitoringzentrum ist beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Leipzig angesiedelt und hat im Januar 2021 die Arbeit aufgenommen. Es wird das bundesweite Biodiversitätsmonitoring koordinieren und weiterentwickeln, die Monitoringpraxis und Monitoringforschung zusammenbringen, Monitoringdaten aus bestehenden Monitoringquellen aufbereiten und aggregiert der Öffentlichkeit bereitstellen, das Datenmanagement dazu weiterentwickeln sowie Monitoring-Akteure vernetzen, befähigen und fördern.

 

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Durch die Arbeit des Monitoringzentrums wird die Datenbasis zum Zustand und zur Veränderung von Natur und Landschaft zum einen verbessert und zum anderen zugänglicher gemacht. Die offene und transparente Datenbereitstellung wird dem Umweltinformationsgesetz (UIG) Rechnung tragen und soll nach den FAIR Prinzipien erfolgen (auffindbar, zugänglich, harmonisierbar und nachnutzbar – findable, accessible, interoperable, re-usable). Durch den schrittweisen Aufbau von Modulen einer Informations- und Vernetzungsplattform und die Einrichtung eines Forums „Anwendung und Forschung im Dialog“ werden die vielfältigen Monitoring-Akteure eingebunden und das Biodiversitätsmonitoring damit umfänglich verbessert.

 

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

In Umsetzung der Verpflichtung werden nicht nur neue Informationen und Daten erhoben, sondern auch die Auffindbarkeit und der Zugang zu neuen und existierenden Daten vereinfacht und Datenquellen zusammengeführt. Damit wird nicht nur Transparenz gesteigert, sondern durch die Formate zur Einbindung der Fachgemeinde wird auch Partizipation besser ermöglicht.

 

Zusätzliche Informationen

Internetauftritt des nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität: https://www.monitoringzentrum.de/

 

Meilenstein mit konkreten Ergebnissen (Beginn - Umsetzung bis)

  • Durchführung des ersten Forums „Anwendung und Forschung im Dialog“ (04/2021 - 09/2021)
  • Umsetzung erster Module der internetbasierten Informations- und Vernetzungsplattform (09/2021 - 06/2022)

Kontaktinformationen: Referat N I 1 Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes, Abteilungskoordinierung; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit; NI1@bmu.bund.de

Andere beteiligte Akteure (Ministerien, Behörden, Abteilungen): BMEL, BMBF, BMF, BMVI, BMVg

Andere beteiligte Akteure (NGOs, Privatwirtschaft, multilaterale Organisationen, Arbeitsgruppen): Monitoring-Akteure (z.B. die Länder, Forschungseinrichtungen, naturkundliche Museen und Sammlungen, ehrenamtlich getragene Fachgesellschaften und die beruflich tätigen Kartiererinnen und Kartierer)

 

 

 

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