Flächennutzungsplan als Kompass für die Entwicklung
Der F-Plan dient der Steuerung der baulichen Entwicklung der Gemeinde und ist Ausdruck der gemeindlichen Planungshoheit. Er beschreibt die Art der Bodennutzung z.B. in den kommenden 10-20 Jahren, ist also keine Darstellung des Ist-Zustandes, sondern vielmehr eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung. Er umfasst das gesamte Gemeindegebiet.
Jede Gemeinde muss einen Flächennutzungsplan erstellen, der vom Land genehmigt werden muss und für sie selbst und andere Behörden bindend ist.
Der Flächennutzungsplan für die Gemeinde Dahme wurde von der damaligen GV 1972 beschlossen. Er ist seitdem dutzende Mal geändert worden, zumeist in Verbindung mit konkreten Bauvorhaben.
In Zusammenhang mit einer nachhaltigeren Ausrichtung der Gemeinde und der Fertigstellung des Ortsentwicklungs Konzeptes sollte es auch zu einer schlüssigen Überarbeitung der Darstellungen und Planungs-/ Entwicklungsziele kommen. Nach 50 Jahren sollte damit die Gelegenheit ergiffen werden einen neuen F-Plan zu erstellen, gegenenfalls ergänzt durch einen Verkehrsplan und einen aktualisierten Landschaftsdplan.