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Masterplan und Gebäude- und Energiemanagement in Kommunen

Versorgung
Gemeindeliegenschaften des Amtes, Wohngebäude im Amtsgebiet
Wunsch

Kommunales Gebäudemanagement

Der aktuelle Kommunalbericht des Landesrechnungshofs zeichnet ein sehr bescheidenes Bild des Gebäude- und Energiemanagements in Kommunen: "Beispiele für ein etabliertes, aktuelles und aussagefähiges Energieberichtswesen fand der LRH nur in 14 der 33 geprüften Kommunen. Das ist ein ernüchterndes Ergebnis. Die regelmäßige Vorstellung und Beratung eines Energieberichts in den zuständigen Selbstverwaltungsgremien beabsichtigen immerhin 19 Kommunen." (Kommunalbericht September 2022, S.39)

Wie trägt das Amt im Rahmen des Masterplans bei zu einem normkonformen Energieberichtswesen bei 1) den eigenen Liegenschaften, 2) den Liegenschaften von Verbandskörperschaften mit Beteiligung, 3) durch Zusammenarbeit mit anderen Kommunen (Peer-Learning)?

Kommunen können einen relevanten Beitrag zu Energieeinsparungen leisten, sowohl in den eigenen bzw. beteiligten Liegenschaften, als auch durch ihre Vorbildwirkung für die BürgerInnen. Das Immobilienmanagement von kommunalen Liegenschaften ist derzeit den Kommunen und Kreisen selbst überlassen (die GMSH betreut nur landeseigene Liegenschaften). Im Rahmen des Masterplans könnte das Amt sich an einer Initiative beteiligen, um die Empfehlung des Rechnungshofs für eine effiziente Gebäudebewirtschaftung umzusetzen: "Eine weitere Möglichkeit, ein wirtschaftlich arbeitendes kommunales Gebäude- und Energiemanagement aufzubauen und zu etablieren, sind Wege der interkommunalen Zusammenarbeit. Kleinere Kommunalverwaltungen würden qualifiziertes technisches Personal anteilig mitfinanzieren und davon fachlich profitieren. Gleichzeitig wäre das technische Personal mit den Aufgaben des Gebäude- und Energiemanagements voll ausgelastet."  (Kommunalbericht September 2022, S.19)

Kommunale Wärme- und Kälteplanung

Mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein werden 78 Gemeinden (Ober- und Mittelzentren, Unterzentren mit Teilfunktion von Mittelzentren sowie Unterzentren und Stadtrandkerne 1. Ordnung) verpflichtet, in den Prozess der kommunalen Wärmeplanung einzusteigen. Gemeinden, die von der Pflicht nicht betroffen sind, können den Prozess ebenfalls starten. Die kommunale Wärmeplanung im Sinne des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG) ist ein strategischer, wiederkehrender Planungsprozess, der auf einem kommunalen Wärmeplan basiert und der eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 vorsieht. Die Schritte zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans sind nach §7 Abs.3 EWKG definiert.

Die Wärmewende hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist für BürgerInnen von Flächenländern eine besondere Herausforderung, da die nötigen Wärmedichten um ein Fernwärmenetz wirtschaftlich zu betreiben häufig nicht gegeben sind. Dies ist auch im Amtsgebiet der Fall (Wärmenetzkarte Schleswig Holstein). Wie unterstützt das Amt im Rahmen des Masterplans die dezentrale Wärmewende? 

 

Monika Culka
Reference No.: 2024-14822
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