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Entwicklung eines Lärmkonzepts

Juist

Die Inselgemeinde verfügt bereits über eine Lärmschutzverordnung. Deren Einhaltung sollte verstärkt überwacht werden. Ebenfalls zeigt die Praxis, dass gerade die Inselgemeinde selbst bzw. ihre Kurverwaltung für einen erheblichen Anteil des Lärms auf der Insel verantwortlich ist. Nachfolgend zwei Beispiele:

1) Die Inselgemeinde ist für die Pflege zahlreicher Gartenanlagen zuständig. Doch müssen diese Arbeiten mit Gerätschaften mit Verbrennungsmotor erfolgen? Inzwischen gibt es leistungsfähige Akkusysteme die weniger Lärm verursachen. Zudem sollten die Zeitkorridore für solche Arbeiten eng gefasst werden. Zum Einen muss in der Saison nicht bereits ab 8:00 Uhr in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung mit entsprechenden Arbeiten begonnen werden und zum Anderen müssen diese Arbeiten auch nicht zur Hauptnutzungszeit auf dem Kurplatz erfolgen. Bei der Auftragsvergabe sollte ein Lärmkonzept Anwendung finden.

2) Die Kurverwaltung richtet regelmäßig Veranstaltung aus. Insbesondere im Ortskern finden diese Veranstaltungen verständlicherweise statt. Doch in den letzten Jahren ist die Beschallung sämtlicher Veranstaltung lauter geworden. Der Ortskern wird sehr stark belastet. Es sollten maximale Dezibelgrenzen für diese Veranstaltungen festgelegt und eingehalten werden. So muss zum Beispiel ein Konzert auf dem Kurplatz nicht bis ins Ostdorf zu hören sein (zuletzt am 30.08.). Eine Beschallung im Bereich der zuhörenden Konzertbesucher ist ausreichend. Ebenfalls sollte die Frequentierung der Standorte definiert werden. "Laute" Veranstaltungen müssen nicht ausschließ am gleichen Standort erfolgen. Eine Aufteilung auf verschiedene Standorte (Kurplatz, Strandbar, Promenade, Hafen, HDK, Loog, etc.) reduziert die ständige Belastung an Lärm im Ortskern. Zudem attraktiviert es mit der Veranstaltung die anderen Standorte. 

 

 

gjacobs@juist.de
Reference No.: 2023-13522
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