Brückengeländer "Historischer Wasserkasten"
Ergänzend zu den vorgesehenen Anmeldungen zum Förderprogramm ISEK möchte ich auf einen mir seit geraumer Zeit bei Spaziergängen in diesem Bereich immer wieder auffallenden, m.E. neuralgischen Punkt, hinweisen, der aus meiner Sicht auch in die Kathegorie des städtischen Entwicklungskonzepts (ISEK) gehört.
In unmittelbarer Nähe des Diekturms befindet sich der historische Wasserkasten, eine Besonderheit in der Region, der Bestandteil von Stadtführungen ist, und in dieser Form eine Rarität darstellt, ein Alleinstellungsmerkmal ist.
Mir ist aufgefallen, dass das Geländer des Weges über den Wasserkasten zumindest zur Seite des Gewässers "Krummes Wasser" m.E. nicht die vorgeschriebene Höhe, bezogen auf die Höhe zum darunter liegenden Gewässer erreicht. Das Geländer ist 90 cm hoch, sollte aber nach den rechtlichen Vorgaben bei einer Absturztiefe bis zu 12 m eine Höhe von 100 cm aufweisen. Auch wenn der Bereich Wasserkasten unter Denkmalschutz steht, geht m.E. Gefahrenabwehr, die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde (Sicherheit für Leib und Leben) vor. Ich würde es deshalb befürworten, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ggf. die vorgenannte Erhöhung des Geländers um 10 cm, mit Blick auf die Nähe zum bereits in das Förderprogramm ISEK aufgenommene Projekt Diekturm, mit in das Förderprogramm aufzunehmen. Die Stadt Einbeck wäre bei Umsetzung des angeregten Projekts für einen längeren Zeitraum hinsichtlich der Gefahrenabwehr in diesem Bereich "auf der sicheren Seite" und hätte der Verkehrssicherungspflicht genüge getan.