Barrierefreiheit nach BITV 2.0 ist für alle öffentlichen digitalen Angebote verpflichtend und muss von Beginn an integraler Bestandteil der Konzeption sein. Dies umfasst nicht nur technische Aspekte wie Screenreader-Kompatibilität, sondern auch die sprachliche Verständlichkeit der Beteiligungsformate.