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Prüfung einer Parkraumbewirtschaftung

Reduzierung von MIV und Flugverkehr
Beschäftigte
Studierende
langfristig

Auch wenn Parkplätze oft unentgeltlich von Hochschulen zur Verfügung gestellt werden, verursachen Sie aufgrund von Flächenverbrauch, Bereitstellung, Instandhaltung oder Anmietung Kosten. So wird der motorisierte Individualverkehr (MIV) indirekt gefördert und bezuschusst. Parkraumbewirtschaftung an Hochschulen ist inzwischen keine Seltenheit mehr (z. B Universitätsklinik Göttingen, Universität Bremen, TU Darmstadt). In Baden-Württemberg beschloss die Landesregierung bereits 2018 aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, der Kostengerechtigkeit und des Immissions- und Klimaschutzes, alle Parkplätze ihrer Hochschulen zu kostenpflichtigen Parkplätzen zu machen.

Verschiedene Modalitäten einer Parkraumbewirtschaftung (Zufahrtsbeschränkung für Mitglieder der SUH; Erhebung eines Nutzungsentgeltes; Dauerparkberechtigung über pauschale Entgelte; Jobticket als Parkberechtigung) für die Standorte der SUH sollen geprüft werden. Die Einführung einer solchen Maßnahme muss soziale Aspekte berücksichtigen, soll besondere Konditionen für bestimmte Nutzergruppen abwägen und mit Anreizen einhergehen, auf den Umweltverbund umzusteigen z.B. mithilfe eines Jobtickets, eines komfortablen Fahrradparkhauses oder eines sog. „Mobilitätsbudgets“.

Darüber hinaus ist der Aufwand der Umsetzung/Abwicklung der Parkraumbewirtschaftung abzuwägen und mit den erwarteten Einnahmen ins Verhältnis zu setzen. Die Erlöse der Parkraumbewirtschaftung sollen in die Förderung klimafreundlicher Mobilität fließen (z. B. Finanzierung des Jobtickets). Begleitend wird es angestrebt, ein Parkkonzept für die umliegenden Wohngebiete mit der Stadt Hildesheim zu abzustimmen, um den erhöhten Parkdruck auf diese Gebiete zu mindern.

Dieser Maßnahmenvorschlag wurde im Rahmen des Runden Tisch Nachhaltigkeit am 3. Nov. 2021 eingebracht.

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