Fahrradstreifen an/auf Kopfsteinpflasterstraßen
Auf Kopfsteinpflasterstraßen (und vergleichbaren Oberflächen) fährt es sich sehr unangenehm Fahrrad. Transportiert man dort Zerbrechliches oder klapperndes Gut in einem Lastenrad, geht leicht etwas kaputt oder man wird zur akustischen Zumutung. Oft nutzen Radfahrer daher unerlaubt, aber nachvollziehbar, die Fußwege. Es kommt potentiell zu Konflikten mit Fußgängern. Fahrradfahren für Besorgungswege wird weniger attraktiv.
Leider wurde selbst beim Neubau von Fußwegen an Kopfsteinpflasterstraßen versäumt, diese so zu dimensionieren, dass auch Radler diese nutzen können.
Daher: Sämtliche Kopfsteinpflasterstraßen sollen auf Alternativen für Radfahrer überprüft werden. Generell sollen für beide Fahrtrichtungen Fahrradstreifen durch Entfernen der Pflasterung und Ersatz durch glatten Asphalt hergestellt werden. Für die Autostreifen kann das Kopfsteinpflaster zu Wahrung des Straßencharakters bestehen bleiben.