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Radwegbenutzungspflicht an vielen Stellen rechtswidrig angebracht -> entfernen

Fahrradweg
Petzow

Eine Benutzungspflicht des gemeinsamen GEh-/Radweges ist nur geboten, sofern verschiedene Eigenschaften erfüllt sind. Einige sind hier erläutert: https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bottrop/radverkehr/radwegbenutzungspflicht/leitfaden-rwbp.html

Viele Radwege in Werder erfüllen diese Kriterien nicht. Insbesondere die Beschaffenheit des Radweges als auch die Breite sind an vielen Stellen nicht gegeben. Ebenso ist die Erforderlichkeit an vielen Stellen anzuzweifeln, da eine besondere Gefährdung weder durch konkrete Unfallzahlen noch durch bauliche Besonderheiten (die eine Gefahr begründen) belegt ist. Beispiele hierfür sind abermals die Kreuzung Brandenburger Straße/Potsdamer Straße und dort insbesondere die Fortführung in die Brandenburger Straße. Dort wird im vorderen Bereich die Benutzungspflicht angeordnet, aber ab der Kreuzung Brandenburger Straße/Kölner Straße wird der Radweg viel zu schmal (deutlich unter 2m!!!) und stellt eher für die Radfahrer/Fußgänger eine Gefahr dar, als eine Schutzmaßnahme der Radfahrer gegenüber den Autofahrern...

Ein weiteres Beispiel ist die bereits mit Meerker 109255 gemeldete Fahrradweg in Petzow, aus Richtung Ferch kommend. Dort handelt es sich um eine schlechte Schotterpiste, auf der nicht einmal mehr Schotter liegt. Vielmehr ist es ein Trampelpfad, der an vielen Stellen weniger als 2m breit ist und beidseitig(!) für Fußgänger und Radfahrer zu benutzen ist (Benutzungspflicht ist angeordnet). Auch hier ist eine Benutzungspflicht aus den vorhandenen Rechtsnormen nicht abzuleiten, zumal die Fercher Straße am Haussee breit und ruhig genug für Fahrradfahrer als auch Autos wäre. Siehe hierzu auch der Vorschlag unter https://adhocracy.plus/werder-havel/mapideas/2020-01153/.

 

larsiuncle
Reference No.: 2020-01328
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