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allgemeine Aufwertung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs

Sonstiges
Werder (Havel)

Die Aufzählung all jener Straßen, in denen Fahrradwege fehlen oder in einem unerträglichen Zustand sind, wäre sehr lang.

Ein Verkehrskonzept für die Stadt werder muss dem Fußgänger- und Fahrradverkehr KONZEPTUELL von vorn herein einen mindestens gleichrangigen, besser noch vorrangigen Stelenwert gegen über dem motorisierten Individualverkehr einräumne. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weswegen ein Verkehrteilnehmer mit einem Kfz gegenüber einem Verkehrsteilnehmer ohne Kfz bevorrechtigt wird.

Das heißt, dass auch die zur Verfügung stehende Verkehrsfläche mindesten gleichrangig zugewiesen wird und dass nicht Fußgänger und Radfahrer sich den Rest teilen dürfen, der nach der Verplanung der Fläche für Kfz's übrig bleibt, sondern dass im Sinne der Verkehrswende Kfz's mehr und mehr zurück tretenund Verkehrsraum abgeben müssen.

 

Georg Hartmann
Reference No.: 2020-01675
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