Radweg am Schwielowsee 3
Fahrradweg
Von Petzow kommend endet der Radweg, wird über einen Fußweg weiter geführt und nach ca. 100m findet sich das Zeichen 237. In Zweirichtungsverkehr benutzungspflichtigher Radweg! Gemäß ERA müsste dieser bei einseitiger Führung mindestens 3m breit sein. Zusätzlich müsste ein regelkonformer Fußweg vorhanden sein! An einer Schmalstelle (Laternenpfahl in Bildmitte) jedoch ist der gesamte Weg nur ca. 1,5m breit!
>>> Entfernung der Schilder, Einrichtung adäquater Radwege in beiden Richtungen