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EINBEZIEHEN VON INTERESSENSGRUPPEN

Innerhalb gesetzter Rahmenbedingungen können lokale Vereine und Institutionen in die Gestaltung bestimmter Veranstaltungsbereiche und/oder -flächen mit einbezogen, bzw. beteiligt werden. Dies kann sich auf die bauliche Gestaltung der Bereiche, das Betreiben von Ständen, die programmatische Ausrichtung bis hin zur Durchführung von Bühnenprogrammen beziehen.

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