EINBEZIEHEN VON INTERESSENSGRUPPEN
Innerhalb gesetzter Rahmenbedingungen können lokale Vereine und Institutionen in die Gestaltung bestimmter Veranstaltungsbereiche und/oder -flächen mit einbezogen, bzw. beteiligt werden. Dies kann sich auf die bauliche Gestaltung der Bereiche, das Betreiben von Ständen, die programmatische Ausrichtung bis hin zur Durchführung von Bühnenprogrammen beziehen.