PREISBINDUNG UND ANGEBOTSPFLICHT
Zur Sicherstellung des Gemeinwohls und zur Erreichung der Zielsetzung wird das freie Marktprinzip eingeschränkt. Die Abgabe von alkoholischen Getränken – insbesondere Obstweine – muss vorher angemeldet werden und unterliegt bestimmten Auflagen. Die Auflagen sind transparent, nachvollziehbar und für alle Anbieter gleich. Verkaufsstellen sind nur in ausgewiesenen Bereichen oder festgelegten Rahmen erlaubt und es wird ein Mindestabgabepreis festgelegt, der nicht unterschritten werden darf. Eine Rabattierung ist nicht möglich. Es muss zusätzlich immer mindestens ein alkoholfreies Getränk zu einem festgelegten Höchstabgabepreis angeboten werden [vergl. Gliederungspunkt »Versorgung«].