Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Laßrönne Nr. 4 "Zum Dornhagen"
Im Winsener Ortsteil Laßrönne, gelegen zwischen Elbe und NSG Ilmenau-Luhe-Niederung, besteht die Nachfrage nach neuen Wohnbauflächen fort. Auf einer 2,8 ha großen Fläche am westlichen Ortsrand sollen hier rund 30 Einzel- und Doppelhäuser entstehen.
Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Projekte und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich frühzeitig zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich digital an geplanten Vorhaben und Verfahren zu beteiligen. Neben dem herkömmlichen Weg der Beteiligung eröffnet sich so die Möglichkeit, orts- und zeitungebunden Anregungen und Ideen zu kommunizieren.
Hinweis: Neben der Online-Beteiligung findet am 2. Juli 2020 um 18:00 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Laßrönner Sporthalle statt (Kolkhagen 11, 21423 Winsen / Luhe).
Anlass, Kennzahlen und Ziele der Planung:
•Planungsanlass: fortbestehende Wohnraumnachfrage in der Stadt Winsen (Luhe) und im Ortsteil Laßrönne
•Vorhaben: Schaffung von ca. 30 Einfamilien- u./o. Doppelhäusern
•Größe des Plangebietes: ca. 2,8 ha
•Bauweise: offen, eingeschossig, ggf. in Teilen zweigeschossig ohne Staffel
•vorgesehenes Planverfahren: beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen)
•bisheriger Planungsverlauf: ursprünglich geplantes, kleineres Gebiet erwies sich als unwirtschaftlich, daher erneuter Planungsanlauf mit vergrößertem Geltungsbereich
•Maßgabe der aktuellen Planung: weitestmögliche Erhalt der Eichenreihen im Zentrum und Nordwesten des Plangebietes, die schwer in das vormalige, kleinere Gebiet integriert werden konnten
Contact for questions
Inga Fiss
Stadt Winsen (Luhe)
Geschäftsbereich IV - Stadtplanung und Bauordnung
Schloßplatz 2
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171 657-104
Email Website-
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Anmerkung zum prägenden Dorfbild
Under consideration -
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Bebauungsplan Laßrönne Nr. 4; verkehrliche Erreichbarkeit von Nachbargrundstücken in "gefangener Lage"
Under consideration
Die hier gestartete Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB dient der frühen Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Laßrönne Nr. 4 ´Zum Dornhagen´.
Bei dieser Information wird der Öffentlichkeit eine erste Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in Bezug auf Planungsabsichten ihrer Gemeinde geboten. Jedermann kann Bedenken und Anregungen vortragen, die in der weiteren Planung erforderlichenfalls berücksichtigt werden können. So können mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und gelöst werden. Inwieweit Ihre Anregungen aufgenommen worden sind, lässt sich dann dem Entwurf entnehmen, der in einem zweiten Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs 2. BauGB öffentlich ausgelegt wird.