Fahrradweg kreuzt Straße eine Autolänge hinter dem Haltestreifen für KFZ
An der Kreuzung vor dem Steakhouse ist der Fahrrad-/Fußgängerweg beim überqueren der Straße "Markt" so angelegt, dass die Fußgänger und Radfahrer die Straße immer eine Autolänge entfernt von der Haltelinie für Autos überqueren müssen, während sie sich in Richtung der Vorfahrtstraße bewegen.
So muss das vorderste Auto, das von der Straße Markt (von der Lübecker Straße aus kommend) aus nach rechts in die Geibelstraße (oder nach links auf Markt) abbiegen möchte nicht auf dem Fahrrad/Fußgängerweg stehen, während die FahrerInnen sich einen Überblick über den kreuzenden PKW-Verkehr von der Geibelstraße machen und behindern die Fahrradfahrer und Fußgänger nicht, falls das Auto wegen kreuzendem Verkehr von der Geibelstraße noch warten muss.
Dieses Prinzip sollte nach Möglichkeit an allen Straßen eingeführt werden, wo Fahrrad-/Fußgängerwege die Straße kreuzen - insbesondere wenn sie sich auf der Vorfahrtstraße bewegen, um nicht ständig von haltenden PKWs die Vorfahrt genommen zu bekommen.