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Lärmaktionsplan Panketal (4.Stufe 2023/24)

Das Land Brandenburg hat die Städte und Gemeinden aufgefordert die Lärmaktionspläne zu aktualisieren. In Panketal fand die letzte Lärmaktionsplanung im Jahr 2019 (3. Stufe) statt. Bis Frühjahr 2024 wird daher die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung durch

Lärmaktionsplan 4. Stufe - Entwurf: Zusammenstellung wichtiger Ergebnisse

Nachfolgend sind die Bestandsanalyse sowie die Maßnahmenvorschläge knapp zusammengefasst. Stellungnahmen können vom 6.11.2023 - 7.12.2023 per Kommentarfunktion, Mail, Brief sowie persönlich abgeben werden. Gemeinde Panketal Fachdienst Orts- und Umweltplanung Frau Nagel Schönower Straße 105 16341 Panketal Tel.: 030/945 11-107 bauplanung@panketal.de

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Vom 6.11. bis 7.12.2023 können Sie Ihre Hinweise abgeben.
Nachfolgend sind die wichtigsten Ergebnisse des Lärmaktionsplanes (LAP) 4. Stufe zusammengefasst.

Lärmkartierung / Betroffenheit

Grundsätzliche Betroffenheit

Die Lärmbelastung bzw. Lärmbetroffenheit der Einwohner wird ausgedrückt durch die Anzahl der Einwohner, bei denen der Immissionspegel an der Wohnungsfassade die Prüfwerte (Gesamttag mehr als 65 dB(A) bzw. nachts mehr als 55 dB(A)) überschreitet.

Kleinräumige Betroffenheit

Um die Betroffenheit kleinräumig zu erfassen wurden die nachfolgenden Bereiche detaillierte untersucht.

In nahezu allen räumlichen Untersuchungsschwerpunkten sind die Prüfwerte (65 dB(A) gesamttags bzw. 55 dB(A) nachts) überschritten. Somit wird auch für diese Bereiche eine Maßnahmenplanung ausgelöst.

Eine Ausnahme stellen die Bucher Chaussee (L 313) und die Hobrechtsfelder Dorfstraße dar, bei denen weder ganztags noch nachts die Prüfwerte überschritten werden - für diese beiden Untersuchungsbereiche sind somit keine Maßnahmen zur Lärmminderung erforderlich. In der Schönower Straße westlich der Bahn ist die Betroffenheit über den Prüfwerten so gering (11 Personen ganztags bzw. 9 Personen nachts), dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf Maßnahmen verzichtet wird.

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