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Grundsätzliche Betroffenheit

Die Lärmbelastung bzw. Lärmbetroffenheit der Einwohner wird ausgedrückt durch die Anzahl der Einwohner, bei denen der Immissionspegel an der Wohnungsfassade die Prüfwerte (Gesamttag mehr als 65 dB(A) bzw. nachts mehr als 55 dB(A)) überschreitet.

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