Beidseitige Befahrung der Großen Straße in Schrittgeschwindigkeit kurzfristig und testweise
Am Mittwoch 20.September wurde im Bürgerhaus die Idee/Vision einer Fußgängerzone auf der Großen Straße präsentiert. Später gab es in den workshops bei allen Themen immer den Bezug zur Idee/Vision Fußgängerzone, obwohl die BürgerINNEN eigentlich erst Ideen zur Großen Straße erabeiten sollten.
Wieso wurden nicht andere Alternativen der Verkehrsführung auf der Großen Straße betrachet?
Im IVV Gutachten von 2015 schnitt die beidseitige Befahrung der Großen Straße mit Schrittgeschwindfigkeit am besten ab, insbesondere in Bezug auf Aufenthaltsqualität, Verkehrssicherheit und Reduzierung des Durchgangsverkehrs. Diese Lösung wurde auch vom Einzelhandel favorisiert, da die Kranenburger Bevölkerung, wie gewohnt Apotheke, Bäcker, Friseur, Bank, Versicherung, EVK, Hörgeräteakustiker, Tierarzt, etc.. mit dem PKW/Fahrrad erreichen möchten.
Auf dem Uitweg und der Wanderstraße gilt bereits Schrittgeschwindigkeit - somit hätte man insgesamt Schrittgeschwindigkeit im zentralen Ortskern. Im IVV Gutachten von 2015 wurde bei der Variante "Schrittgeschwindigkeit" darauf hingewiesen, dass "bei der Umsetzung dieser Maßnahme daher entsprechende Kontrollen bzw. ggf. auch bauliche Einschränkungen (bis hin zu Aufpflasterungen etc.) zur Sicherung der zulässigen Geschwindigkeit notwendig sind".
Die Gemeindeverwaltung/Projektteam sollte die Zeit nutzen und testweise bis zum Frühjahr 2023 die ursprünglich vom IVV Gutachten favorisierte Variante der beidseitigen Befahrung der Grossen Straße mit Schrittgeschwindigkeit umsetzen.
Übrigends dürfen bereits jetzt Fahrradfahrer bei Tempo-20 auf der Großen Straße nicht überholt werden, da diese Straße viel zu schmal ist und ein Abstand von 1,5 Meter beim Überholen nicht eingehalten werden kann. Bei Schrittgeschwindigkeit muß ein Kfz zwangsläufig hinter dem Fahrrad herfahren. Leider wir das von der Polizei im Kreis Kleve nur bei "erhöhter Gefahrenlage kontrolliert" - es muß erst vermehrt zu Unfällen kommen.