Ortskern wieder sicherer machen - Leiharbeiterwohnungen in der Gemeinde Kranenburg kontrollieren
Bereits im Integrierten Handlungskonzept von Junker&Kruse wurde auf die Problematik der Leiharbeiter Wohnungen im Ortskern hingewiesen. Mittlerweile gibt es viele Leiharbeiterwohnungen im Ortskern Kranenburg. In Zukunft wird die Anzahl der Leiharbeiterwohnungen im Grenzraum weiter steigen, da die niederländische Regierung Gesetze für Leiharbeiter in den Niederlanden erlassen hat. In den Niederlanden wurden die Probleme mit Leiharbeitern erkannt und entsprechende Gesetze verabschiedet.
Nicht nur im Ortskern, sondern auch in den Wohngebieten, bsp. Hettsteeg, nimmt der Kauf von Immobilien durch Leiharbeitsfirmen zu. Hinzu kommen Meldungen von gewaltsamen Übergriffen zwischen Leiharbeitern und Unruhestörungen, die für Angst in der Bevölkerung sorgen. Insbesondere Frauen fühlen sich auf der Großen Straße am Abend unsicher. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/mordkommission/ein-toter-bei-streit-in-kranenburg-55735664.bild.html https://rp-online.de/nrw/staedte/kleve/kranenburg-mann-mit-messer-verletzt-streit-unter-leiharbeitern_aid-36978165 Die ständig wechselnden Leiharbeiter sorgen für Unruhe im Ortskern und den Baugebieten.
Das Land NRW hat im August 2020 einen Erlass zur baurechtlichen und wohnungsaufsichtrechtlichen Beherbergung von Unterkünften für Beschäftigte genehmigt. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&aufgehoben=N&keyword=bau&bes_id=43144&show_preview=1 Viele Bürger der Gemeinde Kranenburg würden gerne alte Häuser kaufen, allerdings zahlen "sogenannte Uitzendbureau's - niederländische Leiharbeiter Unternehmen" überhöhte Preise beim Kauf. Die Städte Goch und Emmerich haben den oben erwähnten NRW Erlass bereits auf Leiharbeiter Immobilien angewendet.
Am Ende des 2. Weltkriegs wurden insbesondere die Gebäude auf der Grossen Straße kriegsbedingt zerstört und nach dem Krieg notdürftig wieder aufgebaut. Viele dieser alten Immobilien haben sehr wahrscheinlich keine Brandmauern und sind somit ungeeignet für Behergungsstätten. Auch die Gemeinde Kranenburg sollte den NRW Erlass zur baurechtlichen und wohnungsaufsichtrechtlichen Beherbergung von Unterkünften für Beschäftigte ab sofort anwenden.