Lärmaktionsplan Kranenburg
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan (Phase I)
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte (in NRW sind dies die Städte und Gemeinden) in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.
Die Gemeinde Kranenburg bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Kranenburg ist von der Lärmkartierung an den folgenden Hauptverkehrsstraßen erfasst:
- B 9 zwischen der Bundesgrenze und der Einmündung Hauptstraße (Ortsteil Wyler)
- B 504 zwischen der B 9 ("Tennisschläger") und der Anschlussstelle zur B 9, Klever Straße
- B 9, Klever Straße zwischen der Anschlussstelle zur B 504 und der Einmündung "Im Hammereisen" (Ortsteil Kranenburg)
- B 9, Dorfstraße und Lindenstraße (Ortsteile Nütterden und Neu-Nütterden)
Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).
Wie kann ich mich beteiligen?
Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!
Wo finde ich weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.
Online participation
Meldung von Hinweisen / Anregungen zum Lärmaktionsplan
Hier haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Hinweise und Anregungen zum Lärmaktionsplan, z.B. besondere Belastungen durch Straßenverkehrslärm mitzuteilen. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte innerhalb der markierten Bereiche oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.
Final Results
Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.
In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und bekannt gegeben.
Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.