Studentische Mitarbeiter:innen fördern!
Die Nichteinhaltung von Arbeitnehmer:innenrechten stellt bei studentischen Mitarbeiter:innen und Projektmitarbeiter:innen ohne Studienabschluss den Regelfall dar. Neben unbezahlten Überstunden und Arbeit ohne vertragliche Grundlage werden in vielen Fällen Krankheits- und Urlaubstage nachgearbeitet, Pausen werden mit skeptischen Augenbrauenzucken verurteilt und die kritische Auseinandersetzung mit dem Forschungsthema wird unterbunden. Die Studierenden, die an österreichischen Hochschulen arbeiten, sind allerdings eine tragende Säule des Wissenschaftsbetriebs, der ohne sie nicht funktionieren würde.
Einige studentischen Mitarbeiter:innen und Projektmitarbeiter:innen arbeiten für mehr als einen Monat unbezahlt bereits vor Vertragsbeginn oder über die Vertragsdauer hinaus. Vertragslaufzeiten von einem halben Jahr sind der Normalzustand und Kettenverträgen im Hochschulbetrieb knebeln junge Menschen. Laut einigen Aussagen junger Studierender „grenzen die Arbeitsbedingungen an systematische Ausbeutung“ und auf diese Weise würden viele Hochschulabsolvent:innen von einer Laufbahn in Forschung und Lehre abgeschreckt.
Die meisten studentischen Mitarbeiter:innen und Projektmitarbeiter:innen haben keine Chance auf eine richtige Lebensplanung. Eine so prekäre Perspektive schließt besonders Menschen mit Pflegeverantwortlichkeiten für Kinder oder Angehörige aus dem Wissenschaftsbetrieb aus. Ebenso werden einige Bevölkerungsgruppen – gerade Studierende, die als Erste in ihrer Familie den Schritt an die Uni gemacht haben – direkt aus der Wissenschaft und dem kreativen Forschungsprozess ausgeschlossen.
§ 109 Universitätsgesetz 2002 erlaubt Universitäten, im Widerspruch zum allgemeinen österreichischen Arbeitsrecht, die Aneinanderreihung zweier oder mehrerer befristeter Verträge ohne sachliche Zwänge. Diese Regelung verschiebt die Zusammenrechnung der Arbeitsverhältnisse um mindestens weitere acht Jahre nach hinten. Die Möglichkeiten für die mehrfache Aneinanderreihung von Befristungen werden von studentischen Mitarbeiter:innen, Projektmitarbeiter:innen über Lektor:innen, Doktoratsstudierende, Drittmittel- und Forschungsbeschäftigte, bis zu Professuren erweitert. Der Verbleib in befristeten Dienstverhältnissen umspannt so gut wie alle möglichen Karrierestufen einer Erwerbstätigkeit in der Wissenschaft.
Jedoch ist die Arbeit neben dem Studium heutzutage keine Rarität mehr. Rund zwei Drittel der Studierenden sind neben dem Studium auch berufstätig. Dabei ist es nicht einfach, Studium und Beruf zu vereinbaren. Schlechte Arbeitsbedingungen, unklare Arbeitszeiten und die Aussicht auf eine nicht nachhaltig finanzierbare Zukunft führen bei vielen jungen Menschen zu Depressionen und Angstzuständen. Die jetzige „Elterngeneration“ konnte sich noch Ausbildungszeiten an ihre Pension ohne finanziellen Mehraufwand anrechnen lassen. Für Versicherte kostet heutzutage jeder nachgekaufte Versicherungsmonat € 1.333,80, wenn der Antrag dafür im Jahr 2023 gestellt wird. Durch dieses System hat sich die Bildung und die Forschung an das Kapital verkauft. Somit ist Artikel 17 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei“ bloß eine leere Floskel.
Die neuBasis fordert daher:
- Das Gehaltsniveau der Gehaltsgruppe B2 (Lektor:innen) und der Gehaltsgruppe C (Studentische Mitarbeiter:innen und Projektmitarbeiter:innen ohne Magister- bzw. Diplomstudienabschluss) laut des aktuellen Kollektivvertrags für das wissenschaftliche Universitätspersonals soll auf die Stufe der Gehaltsgruppe B1 erhöht werden.
- Das Universitätsgesetz 2002 muss so abgeändert werden, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis nur in besonderen und restriktiveren Ausnahmen möglich ist, damit die allgemeinen arbeitsrechtlichen Richtlinien nicht umgangen werden können.
- Kettenverträge sollen abgeschafft werden.
- Die bedingungsfreie und kostenlose Anrechnung von Ausbildungszeiten mit Beginn des Studiums muss rückwirkend gesetzlich festgeschrieben werden.
Weiterleitung an den BSA-Bundestag und den SPÖ-Bundesparteitag