User profile of Winsen an der Luhe
Selection of projects the are following Following
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Vorhaben zur Erweiterung der Bäckerei Soetebier
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Vorhaben zur Erweiterung der Bäckerei Soetebier
- 64. Änderung des FNP „Scharmbeck, gemischte Baufläche und Fläche für Gemeinbedarf“ - B-Plan Scharmbeck Nr. 6 „Erweiterung Bäckerei“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 2 Hoopte "südlich Achtstücken"
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 2 Hoopte "südlich Achtstücken"
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Hoopte Nr. 2 "südlich Achtstücken" beabsichtigt die Stadt Winsen (Luhe), ein Wohngebiet mit 18 Wohnbaugrundstücken südlich der Straße "Hoopter Elbdeich" und westlich der Straße "Katende" zu entwickeln.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 30 "Gewerbegebiet Osttangente", 1. Änderung
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 30 "Gewerbegebiet Osttangente", 1. Änderung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Gewerbegebiet Osttangente; 1. Änderung" beabsichtigt die Stadt Winsen (Luhe), für die im Plangebiet bestehenden Gewerbebetriebe sowie für die dort unbebauten Grundstücke die weitere bauliche Entwicklung
V- und E-Plan Luhdorf Nr. 7 "Golfplatz Green Eagle, 2. Änderung und Ergänzung"; 51. Ä. des FNP
V- und E-Plan Luhdorf Nr. 7 "Golfplatz Green Eagle, 2. Änderung und Ergänzung"; 51. Ä. des FNP
Golfclub Green Eagle
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Winsen Nr. 62 „Naturbad im Eckermannpark“ und 50. Änderung des FNP
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Winsen Nr. 62 „Naturbad im Eckermannpark“ und 50. Änderung des FNP
Ende September 2017 hat die Stadt Winsen (Luhe) den Beteiligungsprozess „Ideen für den Eckermannpark“ eingeleitet, mit dem Ziel, eine bessere Nutzung und Auslastung des Parks zu erwirken.
48. Änderung des Flächennutzungsplanes
48. Änderung des Flächennutzungsplanes
48. Änderung des Flächennutzungsplanes Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)