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Terms of use

Abschnitt I: Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der Plattform

 

§ 1 – Anbieter, Inhalt des Angebots

(1) Anbieter der Internetpräsenz adhocracy.plus (im folgenden „Plattform“) ist Liquid Democracy e.V., Am Sudhaus 2, 12053 Berlin (im folgenden „Anbie­ter“). Die folgenden Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Nutzer der Plattform.

(2) Der Anbieter betreibt die Plattform, um

(a) es Organisationen (z.B. Vereinen, NGOs, Kommunen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften) zu ermöglichen, bestimmte Verfahren der Bürger- oder Mitgliederbeteiligung (im folgenden „Verfahren“) auf der Plattform online zu veröffentlichen, und

(b) es Teilnehmern (z.B. Bürgern einer Kommune oder Mitgliedern eines Vereins) zu ermöglichen, sich an solchen Verfahren online zu beteiligen.

 

§ 2 – Zugangsvoraussetzungen, Registrierung

(1) Jeder Besucher der Plattform kann den Stand eines Verfahrens und die zugehörigen Diskussionsbeiträge ohne besondere Voraussetzungen einsehen, soweit eine Organisation ihr Verfahren für die Allgemeinheit zugänglich gemacht hat. Es liegt in der Entscheidung der jeweiligen Organisation, ob sie die Einsicht in und die Beteiligung an einem ihrer Verfahren bestimmten Teilnehmern vorbehält, etwa von einer Mitgliedschaft bei sich abhängig macht.

(2) Jede Organisation kann Verfahren auf der Plattform einrichten und Teilnehmern die Beteiligung anbieten (im folgenden „veröffentlichen“).

(3) Die Beteiligung an einem Verfahren geschieht z.B. durch Hinzufügen von Diskussionsbeiträgen oder Anmerkungen (im folgenden „Beiträge“) oder Teilnahme an einer Umfrage oder Abstimmung.

(4) Die Veröffentlichung von Verfahren sowie die Beteiligung hieran erfordern die vorherige Registrierung als Organisation bzw. als Teilnehmer (zusammen als „Nutzer“ bezeichnet) auf der Plattform.

(5) Jeder Nutzer kann seine Registrierung auf der Plattform online beantragen unter Angabe eines selbst gewählten Nutzernamens (Pseudonyms), seiner E-Mail-Adresse und eines selbst gewählten Passworts. Alternativ kann die Registrierung auf Grundlage eines bereits bestehenden Nutzerkontos bei Google, GitHub oder Twitter beantragt werden. Nimmt der Anbieter den Registrierungsantrag an, erhält der Nutzer eine entsprechende Bestätigung per E-Mail.

(6) Für jeden Nutzer ist nur eine Registrierung zulässig. Eine stellvertretende oder treuhänderische Registrierung für Dritte ist unzulässig. Der Anbieter behält sich vor, Nutzungsverhältnisse fristlos zu kündigen, wenn sie auf mehrfacher Registrierung derselben Person oder auf Stellvertretung oder Treuhand für einen Dritten beruhen.

(7) Der Besuch der Plattform, die Registrierung als Nutzer, die Einrichtung von Verfahren sowie die Beteiligung hieran sind unentgeltlich.

 

§ 3 – Beteiligung, Rechteeinräumung

(1) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, nur solche Beiträge einzureichen, die von ihm persönlich verfasst worden sind und auf seinen persönlichen Überzeugungen und Überlegungen beruhen.

(2) Soweit in einem Verfahren nicht abweichend gekennzeichnet, wird ein Beitrag eines Teilnehmers auf der Plattform zusammen mit dem Teilnehmernamen veröffentlicht, so dass der Beitrag Teil der öffentlichen Diskussion des Verfahrens werden kann.

(3) Der Teilnehmer räumt dem Anbieter und derjenigen Organisation, die das jeweilige Verfahren betreibt, das Recht ein, alle Bestandteile des Beitrags (Texte, Bilder, audiovisuelle Inhalte und sonstige Daten) unter Nennung seines Teilnehmernamens zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und auch anderweitig zu verbreiten, zum Beispiel in gedruckter Form zur Dokumentation des Verfahrens. Die Einräumung erfolgt als zeitlich und geografisch uneingeschränktes, einfaches Recht.

(4) Der Teilnehmer garantiert dem Anbieter und der Organisation, über alle erforderlichen Rechte an allen Bestandteilen seines Beitrags zu verfügen; dies betrifft auch Persönlichkeitsrechte von Personen, die in etwaig eingereichten Fotos, Video- oder Audiodateien abgebildet bzw. wiedergegeben werden. Der Teilnehmer stellt den Anbieter und die Organisation von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen etwaiger Rechtsverletzungen durch den Beitrag erheben. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die in einem solchen Zusammenhang erforderlich werdenden Kosten einer angemessenen Prüfung und ggf. Rechtsverteidigung, es sei denn, dass der Teilnehmer die Beanstandung des Dritten nicht zu vertreten hat.

(5) Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich.

 

§ 4 – Qualitätssicherung

(1) Eine Organisation kann von der Veröffentlichung eines Beitrags absehen oder einen veröffentlichten Beitrag von der Plattform entfernen, wenn sie nach freiem Ermessen der Überzeugung ist, dass der Beitrag der angestrebten sachlichen Auseinandersetzung im jeweiligen Verfahren nicht dienlich ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn ein Beitrag

– nicht mit dem Thema des Verfahrens zusammenhängt,

– sich in der Wiedergabe von Meinungen oder sonstigen Äußerungen Dritter erschöpft, ohne eine eigene Meinung des Teilnehmers erkennen zu lassen,

– in Inhalt oder Form beleidigenden Charakter hat, der auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit nicht zu tolerieren ist,

– eine Rechtsverletzung enthält oder darstellt, etwa Verleumdung, üble Nachrede, Volksverhetzung, Nötigung, Erpressung, Bedrohung oder Verstöße gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder Persönlichkeitsrecht.

Bitte bachten Sie in diesem Zusammenhang die Netiquette.

(2) Soweit eine Organisation eigene Bedingungen für die Beteiligung aufstellt, gehen diese den Regelungen aus Absatz 1 vor.

(3) Die Diskussionsforen dienen in erster Linien den Meinungen der Bewohnerinnen und Bewohner des Achsenraums. Die Einbindung von Wahlwerbung, Parteiprogrammen sowie von Links durch die Teilnehmer ist untersagt.

§ 5 – Beendigung des Nutzungsverhältnisses

(1) Jede Partei kann jederzeit ein Nutzungsverhältnis durch Mitteilung in Textform ordentlich kündigen. Soweit der Anbieter auf der Plattform eine technische Funktion zur Kündigung durch einen Nutzer bereitstellt, ist auch diese formwahrend.

(2) Die Beendigung eines Nutzungsverhältnisses durch einen Teilnehmer berührt nicht die dem Anbieter und den Organisationen bis dahin eingeräumten Rechte an Beiträgen des Teilnehmers; diese gelten vielmehr fort. Unberührt bleiben gesetzlich unabdingbare Rechte des Teilnehmers, etwa auf Rückruf seiner Rechte, auf Widerruf oder auf Kündigung aus wichtigem Grund.

(3) Beiträge eines Teilnehmers bleiben auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses auf der Plattform öffentlich zugänglich, jedoch wird der mit einem Beitrag ursprünglich veröffentlichte Teilnehmername entfernt und durch einen Hinweis ersetzt, dass der verfassende Teilnehmer nicht mehr auf der Plattform aktiv ist.

(4) Die Plattform wird auf unbestimmte Zeit betrieben; ein Anspruch der Nutzer auf unbegrenzte Laufzeit oder auf eine bestimmte Verfügbarkeit („Up-time“) besteht nicht.

 

§ 6 – Haftung

(1) Die Abläufe der Plattform sind automatisiert, insbesondere die Einrichtung von Verfahren sowie die Veröffentlichung von Beiträgen. Der Anbieter prüft von Nutzern online eingereichte Daten vor Veröffentlichung nicht auf inhaltliche Angemessenheit, sachliche Richtigkeit oder auf etwaige Rechtsverstöße. Der Anbieter wird jedoch im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen konkreten Hinweisen auf problematische Inhalte unverzüglich nachgehen.

(2) Die Haftung des Anbieters für Vermögensschäden wird ausgeschlossen; dies gilt nicht, soweit ein Vermögensschaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Unberührt bleibt die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruht.

 

§ 7 – Änderungen der Nutzungsbedingungen

(1) Von Zeit zu Zeit kann es erforderlich werden, diese Nutzungsbedingungen anzupassen. In einem solchen Fall wird der Anbieter dem Nutzer die vorgesehene Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail ankündigen.

(2) Wenn der Nutzer nicht in Textform binnen vier Wochen ab Zugang der Ankündigung widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Der Anbieter wird den Nutzer auf diese Rechtfolge der stillschweigenden Zustimmung in der Ankündigung besonders hinweisen.

(3) Widerspricht der Nutzer der angekündigten Änderung fristgerecht, so tritt die Änderung in Bezug auf diesen Nutzer nicht in Kraft.

 

§ 8 Anwendbares Recht

Die Nutzung der Plattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Diese Rechtswahl gilt nicht, soweit sie zwingende gesetzliche Rechte eines Verbrauchers mit ständigem Aufenthalt im Ausland einschränken würde.

 

Abschnitt II: Ergänzende Bedingungen für entgeltliche Zusatzleistungen

 

§ 9 – Entgeltliche Zusatzleistungen für Organisationen

(1) Neben den unentgeltlichen Leistungen des Abschnitts I dieser Bedingungen können Organisationen entgeltliche Leistungen des Anbieters gemäß diesem Abschnitt II in Anspruch nehmen.

(2) Die Inanspruchnahme der entgeltlichen Leistungen setzt einen gesonderten Vertragsschluss in Textform voraus.

 

§ 10 – Individuelle Unterstützung bei der Einrichtung und Anwendung (Support)

(1) Zur Unterstützung bei der Einrichtung und Durchführung von Verfahren auf der Plattform stellt der Anbieter versierte Mitarbeiter zur Verfügung, die Fragen der Organisation per E-Mail und/oder Telefon beantworten („Support“).

(2) Die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners wird im vertraglich vereinbarten Zeitraum („Supportzeitraum“) gewährt. Soweit nicht abweichend vereinbart, umfasst der Supportzeitraum die Werktage, mit Ausnahme von Samstagen und der Tage 24. 12. und 31. 12. eines Jahres, zwischen 10 Uhr und 18 Uhr („Support-Tage“).

(3) Auf die erstmalige Mitteilung eines bestimmten Problems oder Beratungswunsches durch die Organisation („Ticket“) reagiert ein Ansprechpartner innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeitspanne („Reaktionszeit“). Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt als Reaktionszeit die Zeit bis 18 Uhr des auf den Ticketeingang folgenden Support-Tages. Ein Ticket, das außerhalb eines Support-Tages eingeht, gilt mit Beginn des nächsten Support-Tages als eingegangen. Das Ticket wird von demjenigen Ansprechpartner bearbeitet, der zeitlich am ehesten verfügbar ist; ein Anspruch auf Bearbeitung durch einen bestimmten Ansprechpartner besteht nicht.

(4) Die Bearbeitung eines Tickets besteht in der Problemanalyse und der Entwicklung von Handlungsoptionen für die Organisation. Ein darüber hinausgehender Erfolg ist nicht geschuldet.

(5) Der zeitliche Umfang des vom Anbieter geleisteten Supports („Support-Volumen“) beschränkt richtet sich nach der mit der Organisation getroffenen Vereinbarung. Ein für einen Monat vereinbartes Support-Volumen ist auch dann zu vergüten, wenn die Organisation das Volumen nicht innerhalb des jeweiligen Monats ausschöpft; für einen Monat nicht ausgeschöpftes Support-Volumen kann nicht in die Folgezeit übertragen werden.

 

§ 11 – Ausblenden des „Unterstützen“-Banners

Die Plattform enthält im Fußbereich einer jeden Seite ein Banner, in dem der Anbieter um Untersützung seiner Plattform bittet. Gegen Entgelt kann der Anbieter mit einer Organisation vereinbaren, dass dieses Banner auf Seiten, die zu den Verfahren der Organisation gehören, ausgeblendet wird.

 

§ 12 – Plattform-Bereiche mit individueller Internet-Adresse

(1) Der Anbieter kann bestimmte Bereiche der Plattform, die mit den Verfahren der Organisation zusammenhängen, zugänglich machen unter einer individuellen Internetadresse (URL) der Organisation.

(2) Zu diesem Zweck wird der Anbieter diejenigen technischen Daten mitteilen, die für die Konnektierung der URL der Organisation mit dem Webserver des Anbieters erforderlich ist. Es obliegt der Organisation, diese Daten in ihre Domaineinstellungen (DNS-Records) zu übernehmen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.

 

§ 13 – Training

(1) Der Anbieter gestaltet auf Wunsch ein persönliches Training zu den Einsatzmöglichkeiten der Plattform, zur Einrichtung und zur Moderation von Verfahren. Soweit nicht abweichend vereinbart, umfasst das Training vier Stunden bei einer maximalen Teilnehmerzahl von sechs Personen auf Seiten der Organisation.

(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, findet das Training als Videokonferenz statt. Die technischen Voraussetzungen (Konferenz-Software, erforderliche Übertragungsgeschwindigkeit des Internetanschlusses) sind Gegenstand individueller Vereinbarung.

 

§ 14 – Vertragslaufzeit

(1) Wird ein Dauerschuldverhältnis mit einer anfänglichen Laufzeit von 12 Monaten vereinbart, so verlängert es sich im Anschluss um jeweils weitere 12 Monate, solange keine Partei unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten vor Vertragsende ordentlich kündigt.

(2) Wird ein Dauerschuldverhältnis mit einer anfänglichen Laufzeit von einem Monat vereinbart, so verlängert es sich im Anschluss um jeweils einen weiteren Monat, solange keine Partei unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen vor Vertragsende ordentlich kündigt.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für jede Partei unberührt.

(4) Jede Kündigung erfordert zu ihrer Wirksamkeit die Textform.

 

§ 15 – Allgemeine Entgeltregelungen

(1) Die Entgelte für die Leistungen richten sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Alle Entgelte verstehen sich netto zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer.

(2) Für ein Dauerschuldverhältnis ist das Entgelt mit Beginn der Vertragslaufzeit für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus fällig.

(3) Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zu leisten.

(4) Der Anbieter kann Rechnungen auch in elektronischer Form erstellen und versenden.

(5) Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang durch die Organisation in Textform geltend zu machen; nach Ablauf dieser Zeit gilt der Rechnungsinhalt als richtig, wobei der Organisation der Nachweis der Unrichtigkeit vorbehalten bleibt. Die Organisation wird auf diese Rechtsfolge bei Übersendung der Rechnung gesondert hingewiesen.

(6) Die Aufrechnung von Forderungen des Anbieters ist der Organisation nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gestattet. Zurückbehaltungsrechte können nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Rechtsverhältnis geltend gemacht werden.

 

 

Stand: 13. 11. 2019

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