ASJ Ostsachsen: Distanzunterricht ins Schulgesetz?
Brauchen wir für den Distanzunterricht - digital oder analog - eine eigene gesetzliche Regelung?
Der sächsischen Schulpolitik fehlt es nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) in Ostsachsen derzeit an vielem: an hinlänglichen Konzepten, an klarer politischer Führung und an einem verantwortungsvollen Gestaltungswillen. Helfen könne da ein ordentlicher landesgesetzlicher Orientierungsrahmen, der zugleich den Anstoß gibt zur Bewältigung der Pandemiefolgen im schulischen Bereich.
Das in der Sächsischen Verfassung verankerte Recht auf Bildung wird derzeit viel zu oft unzureichend verwirklicht, nämlich nur abhängig von den zufälligen Umständen des Einzelfalls. Uns erscheint es da nicht richtig, so weit wie möglich am Präsenzunterricht festzuhalten. Anstatt dass sich der fachlich versierte Verwaltungsapparat mit dem Fernunterricht und dem Einsatz digitaler Technik gründlich auseinandersetzt, heißt es im Ministerium offenbar nur: ‚Augen zu und durch!’. Dabei wissen wir nicht, wie lange und wie oft wir noch auf derartige Alternativen zum Präsenzunterricht angewiesen sind. Es fehlen verbindliche Grundlagen und gute Kontrollmechanismen.
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Andreas Ueberbach
ASJ Ostsachsen
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Welche Ansicht haben Sie zu der Frage, ob wir in Sachsen eine Regelung des (analogen und digitalen) Distanzunterrichts im Schulgesetz brauchen?
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