5. Fortschreibung des Integrierten Städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzeptes (ISEK) der Stadt Einbeck
Als Fördervoraussetzung werden mit dem Pulverturm, dem Diekturm und der Stadtmauer zwischen Storchenturm und Benser Straße drei öffentliche Sanierungsmaßnahmen neu aufgenommen.
Mit dem Pulverturm, dem Diekturm und einem Teilabschnitt der Stadtmauer zwischen Storchenturm und Benser Straße sollen als Fördervoraussetzung drei öffentlichen Sanierungsmaßnahmen in das ISEK und das Sanierungsgebiet "Neustadt-Möncheplatz" integriert werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil von verschiedenen Projekten und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir ihnen die Gelegenheit geben, sich digital an der 5. Fortschreibung des ISEK in Form von Kommentaren zu beteiligen.
Etwaige Stellungnahmen können zusätzlich per email an die Adresse bauleitplanung@einbeck.de übermittelt werden.
Allgemeine Informationen
Die Stadt Einbeck wurde 2012 mit dem Fördergebiet „Neustadt-Möncheplatz“ erfolgreich in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen. Gemäß der 2020 überarbeiteten Programmstruktur ist das Gebiet seither der Komponente „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ zugehörig.
Im Vorfeld wurden für die Stadt Einbeck 2007 ein Integriertes städtisches Entwicklungs- und Wachstumskonzept (ISEK) erstellt sowie 2011 vorbereitende Untersuchungen (VU) als teilräumliche Vertiefung mit Abgrenzungsvorschlag des Sanierungsgebietes durchgeführt. Die VU erfuhr bereits 2012 und 2020 zum einen aufgrund der Verkleinerung des Betrachtungsraumes und zum anderen hinsichtlich der neuen Anforderungen durch die Programmumstrukturierung eine Fortschreibung.
Das gesamtörtliche ISEK hat 2014 die 1. Fortschreibung mit dem Ziel einer Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ erhalten. 2015 folgte die 2. Fortschreibung aufgrund von Zieländerungen in Bezug auf einen spezifischen Stadtraum, den Neustädter Kirchplatz sowie der Berücksichtigung der Ansprüche gemäß Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention. Zudem wurde das ISEK wie auch die VU aufgrund der Programmumstrukturierung ein drittes Mal fortgeschrieben.
Mit der 4. Fortschreibung des ISEK wurden mit der Altendorfer Straße 13, der Langen Brücke 10 - 12 und dem Pavillon auf dem Neustädter Kirchplatz weitere Sanierungs- bzw. Baumaßnahmen aufgenommen. Die privaten Sanierungsmaßnahmen an der Altendorfer Straße 13 und an der Langen Brücke 10 - 12 werden durch die Eigentümer nicht weiterverfolgt und umgesetzt.
Stattdessen beabsichtigt die Stadt Einbeck mit Städtebauförderungsmitteln öffentliche Sanierungsmaßnahmen am Pulverturm, am Diekturm und an der Stadtmauer südlich des Straßenzuges Hägermauer zwischen Storchenturm und Benser Straße zu realisieren.
Lageplan öffentliche Sanierungsmaßnahmen in der Kernstadt Einbeck

Anlass der 5. Fortschreibung des ISEK ist nun durch den Wechsel der Maßnahmen die Schaffung von Fördervoraussetzungen für diese aktuellen Projekte. Hierbei handelt es sich um nachstehende neue Einzelmaßnahmen, die aufzunehmen, inhaltlich zu konkretisieren und in die Sanierungsziele des ISEK einzuordnen sind.
Gegenstand der 5. Fortschreibung ist folglich eine Maßnahmenbeschreibung der drei genannten Einzelmaßnahmen und ihre Einordnung in die Entwicklungs- und Sanierungsziele des ISEK. Eine aktualisierte, kostenneutrale Kosten- und Finanzierungsübersicht wird dementsprechend ebenfalls dargelegt.
Die 5. Fortschreibung des ISEK, einschließlich der überarbeiteten Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) soll in der Sitzung des Rates der Stadt Einbeck am 03.12.2025 beschlossen und anschließend dem Fördermittelgeber als Grundlage für die Programmanmeldung 2026 übermittelt werden.
Separat wird die Stadt Einbeck eine Gebietserweiterung des Sanierungsgebietes „Neustadt-Möncheplatz“ um die drei neuen Maßnahmen mit 1. Änderung der Sanierungssatzung vornehmen und ebenfalls entsprechende Beschlüsse der politischen Gremien herbeiführen.
Gebietsabgrenzung Sanierungsgebiet "Neustadt-Möncheplatz", Erweiterung und 1. Änderung

Contact for questions
Peter Sobeck
Stadt Einbeck
Sachgebiet III.1 Stadtentwicklung und Denkmalpflege
Teichenweg 1
37574 Einbeck
Telephone: (05561) 916-214
Email WebsiteOnline participation
Brainstorming
Hier besteht vom 09.10.2025 bis einschließlich 23.10.2025 die Möglichkeit, sich zur 5. Fortschreibung des Integrierten Entwicklungs- und Wachstumskonzeptes (ISEK) der Stadt Einbeck zu äußern und nach Ihrer Meinung Kommentare abzugeben. Etwaige Stellungnahmen können zusätzlich an die Email-Adresse bauleitplanung@einbeck.de abgegeben werden.
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Final Results
Die zur 5. Fortschreibung des Integrierten Städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzeptes (ISEK) der Stadt Einbeck abgegebenenen Kommentare sind unter dem Reiter "Beteiligung" einsehbar.