Innenstadtentwicklung Sunderns
Für die Umgestaltung und Entwicklung der Innenstadt Sunderns wird ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (InSEK) benötigt, um entsprechende Fördermittel zu erhalten.
Die Stadt Sundern möchte ihre Innenstadt nachhaltig weiterentwickeln und voranbringen. Um das Stadtquartier Sunderns zu stärken, aufzuwerten und die Lebensqualität vor Ort zu verbessern, müssen öffentliche Fördermittel von Land, Bund und EU genutzt werden.
Für die Beantragung von Mitteln aus der Städtebauförderung ist das Vorliegen eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (InSEK) zwingende Voraussetzung. Das InSEK ist von der Stadt Sundern erarbeitet worden.
InSEK-Konzept
Das Konzept definiert zunächst inhaltliche Schwerpunkte für künftige Planungen der Innenstadtumgestaltung und beinhaltet noch keine konkreten Maßnahmen. Es handelt sich vielmehr um ein Konzept einer vorbereitenden Planung zur Umgestaltung der Innenstadt. Es beschreibt den inhaltlichen und finanziellen Rahmen, um in weiteren Schritten konkrete Umsetzungen auszuloten, wie die Schaffung eines Kultur- und Begegnungszentrums am Franz-Josef-Tigges-Platz oder die Umgestaltung und Aufwertung der Fußgängerzone.
Das eingereichte InSEK dient dann als förderrechtlicher Rahmen für detaillierte Planungen.
Die Inhalte und den Hintergrund des InSEK können hier eingesehen werden:
InSEK - Innenstadt Sundern (1. Teil)
InSEK - Innenstadt Sundern (2. Teil)
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Wie findet Zukunft Stadt? (Impulsreferat - Infoveranstaltung 14.08.2023)
Erläuterungen zum InSEK (Infoveranstaltung 14.08.2023)
FAQ
Was ist Städtebauförderung?
Die Städtebauförderung des Bundes und der Länder unterstützt Investitionen in die Infrastruktur der Städte und Gemeinden. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen, die durch Mittel aus dem jeweiligen Bundesland beziehungsweise der Kommune ergänzt werden. Durch eine Vielzahl von Ansätzen bzw. Instrumenten werden stadtentwicklungspolitische Ziele vor Ort verfolgt und ein nachhaltiger Einsatz der öffentlichen Gelder ermöglicht.
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
Die Städtebauförderung ist darauf ausgerichtet, städtebauliche Missstände und Funktionsverluste in Kommunen abzubauen. In städtebaulichen Voruntersuchungen, in der Regel einem integrierten städtebaulichem Entwicklungskonzept, wird der Handlungsbedarf begründet und eine räumliche Abgrenzung des Fördergebietes festgelegt. Die Gebietsabgrenzung bestimmt den Geltungsbereich für den öffentlichen Mitteleinsatz und muss per Ratsbeschluss förmlich festgelegt werden.
Was ist ein InSEK?
Ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (InSEK) bezieht sich auf ein konkretes Gebiet und begründet Förderbedarfe über eine Bestandsanalyse. Es verfolgt einen ganzheitlichen, integrierten Planungsansatz unter Beachtung sozialer, städtebaulicher, kultureller, ökonomischer und ökologischer Handlungsfelder. Ein InSEK beschreibt Ziele und Handlungsschwerpunkte der Gebietsentwicklung und schlägt eine geeignete Gebietsabgrenzung vor. Es setzt zeitliche und inhaltliche Prioritäten und fokussiert damit öffentliche und private Mittel auf untereinander abgestimmte Maßnahmen.
Sind die Inhalte eines InSEK rechtsverbindlich?
Ein von der Gemeinde beschlossenes InSEK ist nicht direkt rechtsverbindlich. Die Inhalte entfalten jedoch eine verwaltungsinterne Bindung und müssen bei zukünftigen Planungen im Gebiet berücksichtigt werden. Es setzt dafür inhaltliche und zeitliche Prioritäten und dient als langfristiger Orientierungsrahmen für die Stadtteilentwicklung.
Werden Fördermittel und damit die Maßnahmenumsetzung sicher kommen?
Das InSEK muss fristgerecht vor der Entscheidung über eine Aufnahme in das Förderprogramm aufgestellt und beim Fördermittelgeber eingereicht werden. In NRW prüfen die Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörden den angemeldeten Förderbedarf und erstellen unter Beachtung der vom Ministerium vorgegebenen Förder- und Handlungsschwerpunkte ihren Programmvorschlag. Erst wenn eine unter Federführung des Bauministeriums eingesetzte Interministerielle Arbeitsgruppe (Intermag) die Fördernotwendigkeit und Dringlichkeit der Gesamtmaßnahme anerkennt und die Umsetzung des InSEK empfiehlt, können die Aufnahme in das Förderprogramm und die Auszahlung von Fördermittel erfolgen. Ein Anspruch auf Gewährung der Fördermittel besteht nicht.