Windenergie in Sundern
Informationen zum Ausbau von Windenergieanlagen im Stadtgebiet Sundern
AKTUELLES: Gründung der Sundern ENERGIE GmbH
Am 14.12.2023 hat der Rat der Stadt Sundern einstimmig die Gründung einer eigenen Sundern ENERGIE GmbH beschlossen, um künftig die regionale Stromversorgung aus Wind- und Solarenergie für Sundern sicher zu stellen.
Die zu gründende Gesellschaft wird sich mit der Planung, dem Erwerb sowie mit dem Betrieb von Windkraft- und Photovoltaikanlagen und zugehöriger Infrastruktur u.a. auf kommunalen Flächen beschäftigen. Auch eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der heimischen Unternehmen ist dabei angedacht.
Hierzu hat die Stadtverwaltung ein umfangreiches Konzept erarbeitet und in der Sitzung des Rates vorgestellt, welches in den vergangenen Monaten gemeinsam mit der Politik intensiv beraten wurde. Es ist geplant, die Gründung und die Tätigkeiten der neuen Sundern ENERGIE GmbH zeitnah im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
FAQ zum Thema Windenergie
Warum überhaupt Windenergie?
Der Klimawandel, nicht zuletzt verursacht durch den jahrzehntelangen Einsatz fossiler Energiequellen durch die Menschen, ist in Deutschland längst zu spüren. Extreme Trockenphasen mit der Folge von Waldbränden sowie Überschwemmungen durch Starkregenereignisse haben auch die Stadt Sundern in den letzten Jahren getroffen. Daher sind international vereinbarte Maßnahmen zum Schutz des Klimas von herausragender Bedeutung, deren Gelingen jedoch entscheidend von der Umsetzung vor Ort abhängt. Es gilt das Ziel, den globalen Temperaturanstieg durch den Treibhauseffekt auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
Erneuerbare Energien in Form von Wind und Sonne sind eine zentrale Säule der Energiewende. Die Energieversorgung soll durch den Ausbau der Erneuerbaren klimaverträglicher und zudem unabhängiger von fossilen Energieimporten werden. Vor dem Hintergrund des im Februar 2022 begonnenen russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der damit verbundenen Verknappung von Energieträgern ist dies ein zusätzlicher Anlass, um die Transformation der Energieversorgung konsequent voranzutreiben.
Wie viele Windenergieanlagen gibt es in Sundern?
Im Stadtgebiet Sundern gibt es aktuell zwei Windenergieanlagen, eine am Hohen Lenscheid und eine bei Hövel. Diese Anlagen wurden bereits in den Jahren 1996 bzw. 2013 genehmigt.
Welche Windpark-Projekte sind in Sundern derzeit beantragt oder bereits genehmigt?
Eine aktuelle Übersicht aller beantragten und genehmigten Windenergieanlagen im Hochsauerlandkreis (einschließlich Sundern) ist auf folgenden Seiten des Hochsauerlandkreises als Genehmigungsbehörde zu finden.
oder
https://geoservice.maps.arcgis.com/apps/dashboards/3243ee689c4b4e25a1f8039c17ac29a9
Dem Unternehmen PNE (www.pne-ag.com) ist am 12.07.2023 durch den Hochsauerlandkreis die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs Siemens Gamesa SG 6.6-170 mit einer Nennleistung von 6,6 MW und einer Nabenhöhe von 165 m bei Allendorf erteilt worden.
Wie möchte die Stadt Sundern die Windenergie im Stadtgebiet nutzen?
Die Stadt Sundern leistet einen substanziellen Beitrag zur Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien, d.h. vor allem Windkraft, und entwickelt sich zu einem „Energiestandort“. Hier wird Energie produziert und von hier aus vermarktet. Zusätzlich zu seiner wirtschaftlichen Stärke entsteht eine neue Quelle für private und kommunale Wertschöpfung. Der letztendlich nicht limitierte „Rohstoff“ Wind wird die ökonomische Situation Sunderns langfristig verbessern. Die durch Windkraft erfolgende Wertschöpfung muss für private Flächeneigentümer, Investoren und Unternehmen, die Stadt, das Gemeinwesen (Vereine und Stiftungen) sowie alle Bürgerinnen und Bürger möglich sein. Die Stadt Sundern versteht sich als Sachwalter für alle genannten Akteure, im besonderen Maße vertritt sie aber die Belange der Kommune und der „Nicht-Flächenbesitzer“. Für die Wertschöpfung durch die Kommune und die Bürgerinnen und Bürger sowie die heimische Wirtschaft schafft die Stadt Beteiligungsstrukturen, die ganz unterschiedlichen Charakter haben können.
Wie profitiert die Stadt Sundern vom Ausbau der Windenergie?
Durch eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollen die Städte und Gemeinden ohne Gegenleistung finanziell am Betrieb von Windenergieanlagen beteiligt werden. Grundsätzlich sind von den Anlagenbetreibern 0,2 Cent/kWh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 kW hat, anzubieten. Als betroffen gelten Städte und Gemeinden, deren Gebiet zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte liegt.
Zur Steigerung der Wertschöpfung könnte die Stadt Sundern zudem eigene Flächen als Standorte für Windenergieanlagen verpachten oder mit Partnern eigene Windenergieanlagen errichten und betreiben.
Welchen Beitrag muss Sundern zum Ausbau der Windenergie leisten?
Mit dem am 01.02.2023 in Kraft getretenen Wind-an-Land-Gesetz, mit dem der naturverträgliche Ausbau der Windenergie unter anderem über die Einführung verbindlicher Flächenziele beschleunigt werden soll, werden alle Städte und Gemeinden einen Beitrag zur Energiewende leisten müssen, unabhängig davon, wie sie zuvor zum Thema gestanden haben. Bis Ende des Jahres 2032 sollen 1,8 % der Fläche des Landes Nordrhein-Westfalen für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung stehen. Bezogen auf Südwestfalen, sind rund 13.200 ha als Windenergiegebiete auszuweisen. Für das Stadtgebiet Sundern wurde im April 2022 in einer Studie des Landes Nordrhein-Westfalen ein Potenzial von bis 100 neuen Windenergieanlagen ermittelt.
Wo finde ich Informationen zum Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen?
Eine FAQ-Sammlung zum Thema „Windenergieausbau“ ist auf der Seite https://landesplanung.nrw.de/faq-sammlung-windenergieausbau zu finden. Diese Informationen werden vom zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt.
Was ist mit den Windvorrangzonen, die von der Stadt Sundern im Jahr 2017 festgelegt wurden?
Die Stadt Sundern hatte im Jahr 2017 drei Flächen (Hellefelder Höhe Mitte mit 544 ha, Hellefelder Höhe Ost mit 76 ha, Südliche Waldflächen Süd mit 124 ha) im Flächennutzungsplan als Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen. Nachdem bundesweit alle beklagten Flächennutzungspläne, so auch in Sundern, im Hinblick auf die Steuerungswirkung für Windkraft gekippt worden sind, mussten diese durch neue Pläne ersetzt werden. Die rechtlichen Fristen hierzu (Rechtskraft bis zum 01.02.2024) ermöglichen jedoch keine fristgerechte Neuaufstellung in Sundern.
Zwischenzeitlich hat der Bundesgesetzgeber eine Reihe von Änderungen der gesetzlichen Grundlagen beschlossen, um die räumliche Steuerung der Windenergie neu auszurichten und zu einer Beschleunigung des Ausbaus beizutragen. In der Folge ist Beschluss des Regionalrates Arnsberg als Träger der Regionalplanung vom 15.06.2023, das Verfahren zur 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg - Teilabschnitt Kreis Soest und dem Hochsauerlandkreis einzuleiten. Die Bezirksregierung Arnsberg hat nun als Regionalplanungsbehörde mit den Arbeiten für das Verfahren begonnen und will bis 2025 „Windenergiebereiche“ als neue Windvorrangzonen im Regionalplan ausweisen.
Wo finde ich Informationen zur Änderung des Regionalplanes Arnsberg in Bezug auf Sundern?
Die Bezirksregierung Arnsberg, die das Verfahren zur Änderung des Regionalplanes Arnsberg im Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis koordiniert, veröffentlicht alle Informationen auf der Seite https://www.giscloud.nrw.de/sohsk-ee.html
Wie laufen Windenergieplanungen ab?
In einem Projekt zur Errichtung von Windenergieanlagen können fünf bis sechs Jahre zwischen Beginn der Planung bis zur Erzeugung des Stroms vergehen. Davon entfällt der größte Zeitanteil auf die Vorbereitung und Durchführung des Genehmigungsverfahrens. Es müssen verschiedene Gutachten erstellt werden, um eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu erhalten:
- Artenschutz (insbesondere für Avifauna und Fledermausvorkommen)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Relief und hydrologische Situation
- Immissionsprognose zu Schall- und Schattenwurf
- Zuwegung und Trassenplanung
Daneben sind Gutachten und Berechnungen zur Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der Anlage notwendig, dazu gehört insbesondere eine Einschätzung zur Windhöffigkeit, d.h. dem durchschnittlichen Windaufkommen an einem bestimmten Standort als Maßstab für die Gewinnung von Windenergie.
Neben der fachlichen Planung ist der Dialog mit und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt und insbesondere der nächstgelegenen Ortschaften ein entscheidender Faktor für die Akzeptanz eines Windparks.
Genehmigungsbehörde ist der Hochsauerlandkreis als untere Immissionsschutzbehörde.
Nach der Genehmigung schließt sich eine mehrmonatige Ausschreibungs- und Finanzierungsphase an. Nach ca. zwölfmonatiger Bauzeit ist dann ein Windpark errichtet, der je nach technischer Nutzungsdauer des Anlagentyps für etwa 20 bis 30 Jahre zur Energiegewinnung genutzt werden kann.
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Michael Stratmann
Rathausplatz 1
59846 Sundern (Sauerland)
Telephone: 02933 81-154
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