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AUFSICHTSRAT

Die Veranstaltungsgesellschaft sollte einen Aufsichtsrat haben, welcher die Gesellschaft als übergeordnetes Gremium wirtschaftlich und organisatorisch kontrolliert. Die Gesellschaft handelt in der Durchführung der Veranstaltungen jedoch eigenverantwortlich und ungebunden, um die Kontinuität und Durchführung der Veranstaltungen sicherzustellen. Sinnvolle Mitglieder des Aufsichtsrates könnten sein:

  • Vertreter der Stadtverwaltung
  • Politische Mandatsträger
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