Verkehrs- und Parksituation nacharbeiten - Gebäudegestaltung kontrollieren
Bebauungsplan Baxmannsweg – Planänderung und Bebauungsentwurf gemäß Auslage Bauamt Winsen – Gespräche mit Frau Fiss am 22.07. und 29.07.21
Grundlagen: aktuelle Stände lt. Veröffentlichungen Webseite https://www.winsen.de/portal/meldungen/bebauungsplan-nr-1-baxmannsweg-2-aenderung-mit-oertlichen-bauvorschriften
Gebäudeansichten TCHOBAN VOSS Architekten aus Planung Vorhabenträger – Perspektiven aus Eckermannstraße und Mozartstraße
A. Grundstück – Parkplätze - Verkehr
15 Plätze sind zu wenig bei drei Arztpraxen => Bewirtschaftung Parkplatz muss sicherstellen, daß nicht zudem noch u.a. Pendler dort parken
Ausreichende Rangierflächen auf Hof-Parkplatz berücksichtigen (Sicherheitsbedürfnis ältere Arztbesucher)
Ein-/Ausfahrt Parkplatz von Mozartstraße aus gut einsehbar halten
Parkverbot Mozartstraße in Fahrtri. Nord muß auf heutiger Länge erhalten bleiben und wird kontrolliert
Ausgleich für Parkplatzverluste (Pendler) auf Bleiche sinnvoll => direkten und komfortablen Zugang dorthin schaffen, um die Nutzung zu erleichtern
Vorhandener Durchgang an Schule Eckermannstraße > Parkplatz Edeka zudem möglichst erhalten
Geschwindigkeitsbegrenzung Mozartstraße muß bleiben (30 km/h, beide Fahrtri.) und kontrolliert werden
Rot-Kreuz-Straße nur für Anlieger und Berechtigte: erhöhtes Verkehrsaufkommen auf Mozartstr. / Einmündung Eckermannstraße unbedingt mindern – oder Rot-Kreuz-Str. mit Wendehammer ausbauen
Zebrastreifen Mozartstraße nh. Eckermannstraße bleibt erhalten
Gehwege auf Mozartstraße erneuern und sicher machen
Fazit:
- Parkraumkonzept nicht überzeugend, da für die zusätzlichen Bewohner, Mitarbeiter und Praxenbesucher i.V.m. den heute bereits dort parkenden Pendlern kein ausreichendes Parkplatzangebot besteht. Bleiche als mögl. Ausweiche evtl. wichtig: Mehr als nur Appelle, sondern einen kurzen Weg dorthin schaffen!
- Zunahme Verkehrsaufkommen Mozartstraße durch neue Anwohner, Praxenbesucher, Parkplatz-Suchende: der Gesamtverkehr sollte nicht über die Einmündung Mozartstraße / Eckermannstraße abgeleitet werden, indem auch aus der Rote-Kreuz-Straße auf die Eckermannstraße zurück gefahren werden darf (dort keine Einbahn-Regelung)
B. Gebäude / Bebauung
Bepflanzung mindestens vglb. Entwurfsplanung oder mehr vorsehen (spez. Mozartstraße und Eckermannstraße)
Abstände zum Gehweg rundum mindestens wie auf Entwurfszeichnung
Verblender-Fassaden in Farbe und Gestaltung hell verbindlich > wie auf Entwurfszeichnungen oder sehr ähnlich (nicht dunkel!) - RAL 2001: 3000 – 3011, 8001-8004 tw. bereits dunkler
Oberste Ebene hell / verputzt wie auf Entwurfszeichnung verbindlich => dadurch heller, freundlicher Gesamteindruck
Balkone / Loggien wie auf Entwurfszeichnung verbindlich, auch zur Mozartstraße hin
Weitere Merkmale der Fassadengliederung (Eingangsgestaltung, Versprünge, Schutzgitter) zumindest wie auf Entwurfszeichnung oder mehr verbindlich machen
ca. 3 Arztpraxen, jedoch keine Ladengeschäfte, keine Apotheke (Angebot in Winsen vorhanden), keine Fastfood-Einrichtungen, Bistros, Restaurants etc.
keine Miet- sondern Eigentumswohnungen
Erscheinungs- und Pflegezustand beachten: heute bedingt durch Fußgänger entlang Eckermannstraße etc. meist in verschmutztem Zustand (Abfälle auf der Straße, Gehwegen (etc.)
Olaf Lehmann
Winsen, 14.08.2021