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Denkmalschutz / Versiegelung / PV-Anlage öfft. Gebäude / Arch. Bodenfunde

Der unmittelbar an den Marstall angrenzenden Neubau bewirkt eine optische Einmauerung bzw. Anmauerung an den Marstall. Das Kulturdenkmal ist dadurch in seinem Erscheinungsbild wesentlich beeinträchtigt und büßt seinen historischen und stadtgeschichtlichen Aussagewert ein. Das neue Gebäude sollte daher stilistisch dem Marstall angepasst sein. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob auch ein anderer Standort auf dem Marktplatz, in unmittelbarer Nähe zum Marstall, in Frage kommt.

Ferner ist die Reduzierung der Grünfläche bzw. des Schlossparks und weitere Versiegelung kritisch zu sehen.

Die EU-Kommission schlägt vor, für öffentliche Gebäude ab 2025 eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach vorzuschreiben. Die öffentliche Hand hat schon jetzt eine Vorbildwirkung. Eine PV-Anlage sollte verpflichtend gemäß Bebauungsplan sein.

Etwaige Archäologische Bodenfunde während der Bauphase sollten der Bevölkerung dauerhaft zugänglich bzw. sichtbar gemacht werden, etwa durch eine Glaskuppel über den archäologischen Ausgrabungen.

Fr. Bauer
Reference No.: 2022-10592
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