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Anmerkungen zum Standort des neuen Feuerwehrhauses in Borstel

Anmerkungen zum Standort des neuen Feuerwehrhauses in Borstel

Zunächst möchte ich klarstellen, dass die Räumlichkeiten, die aktuell von der Feuerwehr Borstel genutzt werden, nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Räumlichkeiten sind zu klein und veraltet. Einen Neubau befürworte ich ausdrücklich!

Bei einer Entscheidung, die den Standort der Feuerwehr Borstel für die nächsten Jahrzehnte festlegt, sollten alle Argumente sorgfältig abgewogen werden. 

Es ist nicht erkennbar, dass die Stadt Winsen Einwände, die bei der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung Mitte 2024 im Schützenhaus Borstel und online gemacht wurden, bei der weiteren Planung berücksichtigt hat.

Ein Drängen auf einen schnellstmöglichen Baubeginn, ohne alle Belange zu beachten, ist nicht ratsam. Das Ansehen der Freiwilligen Feuerwehr und der Entscheidungsträger*innen in Rat und Verwaltung kann Schaden nehmen, wenn begründete Einwände nicht beachtet werden.

Eine emotionale Debatte, wie sie zuletzt geführt wurde, ist nicht zielführend. Fakten und Argumente sollten immer die Grundlage für Entscheidungen sein.

Die folgenden Anmerkungen beziehen sich auf das Bauleitplanverfahren der 61. FNP-Änderung & B-Plan Borstel Nr. 11 (Feuerwehrneubau Neulandsweg) und der damit verbundenen Verlegung des Spielplatzes in Richtung Osten.

  • Die Lage des geplanten Standortes ist nicht optimal. Der Weg zur Hauptstraße muss im Einsatzfall trotz Sonderrechten in einem angemessenen Tempo gefahren werden. Hier wird etwas Zeit verloren. Die Einsatzkräfte, die meist mit dem PKW zum Feuerehrhaus kommen, müssen sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Es kann zu Begegnungsverkehr zwischen ausrückenden Feuerwehrfahrzeugen und einrückenden Einsatzkräften im privat PKW kommen. Der Turnhallenweg ist relativ eng und bei Veranstaltungen im Schützenhaus oder dem DGH wird an den Straßenrändern geparkt. Es besteht also Unfallgefahr. Ein Standort, der näher, oder besser direkt an der Hauptstraße liegt, birgt weniger Gefahren.
  • Zum Einsatzgebiet der FF Borstel gehört neben dem Ortsteil mit Wohnbebauung auch ein Teilgebiet des Gewerbegebietes Winsen. Ein Standort in der Nähe dieses Einsatzgebietes ist taktisch sicher sinnvoll. Zudem ist denkbar, dass die FF Borstel, auf Grund der Nähe zur Anschlussstelle Winsen-Ost der A39, in einem zukünftigen Brandschutzkonzept zur Unterstützung der FF Luhdorf, FF Roydorf und FF Winsen für Einsätze auf der A39 herangezogen werden kann.
  • Der vorhandene Kinderspielplatz ist bei vielen Anwohner*innen aber auch bei Kindern aus Nachbardörfern beliebt. Es ist mittlerweile eine gewachsene Struktur aus Sträuchern und Bäumen vorhanden. Besonders in den warmen Monaten dienen die Bäume als Schattenspender. Zudem bieten sie Lebensraum und prägen diesen Ort. Im Vorentwurf ist geplant, dass nahezu alle Bäume gefällt und alle Spielgeräte zuerst einmal entfernt werden. Selbst, wenn am neuen Spielplatz neue Bäume gepflanzt werden, dauert es sicher Jahrzehnte, bis die neuen Bäume einen ähnlichen Nutzen haben, wie die jetzigen. 

    Ich möchte klarstellen, dass es mir um den tatsächlichen Nutzen der Vorhandenen Bäume (Mikroklima, Lebensraum, raumbildende Wirkung, CO2-Speicherung) geht und keine sentimentalen Gründe angeführt werden.

  • Während der Bauphase kann der alte Spielplatz nicht genutzt werden. Ich befürchte, dass der neue Spielplatz erst nach Beendigung der Bauarbeiten am Feuerwehrhaus erstellt wird. Wann ist damit zu rechnen, dass der neue Spielplatz genutzt werden kann?
  • Laut Gutachterlicher Stellungnahme zur Bewertung des Baumbestandes sind lediglich vier der 32 begutachteten Bäume nicht erhaltungswürdig. Weiter heißt es, dass alle im untersuchten Gebiet befindlichen Bäume als grundsätzlich erhaltenswert in Bezug auf den Artenschutz eingestuft werden. Die Bäume in den verschiedenen Entwicklungsphasen bieten verschiedenen Arten von Tieren und Pflanzen Lebensraum, Nahrung und Schutz sowie Stätten der Fortpflanzung und der Aufzucht.

    Besonders die Esche ist in einigen Regionen als „bedroht“ eingestuft und sollte möglichst erhalten bleiben.

    Wenn konkret absehbar ist, welche Bäume gefällt werden sollen, wird ausdrücklich empfohlen, ein/ e entsprechende/r Biologe/ Biologin (Artenschutzgutachter:in) hinzu zu ziehen.

    Um einen eventuellen Verzug der Baumaßnahmen zu verhindern, rege ich an, bereits jetzt ein/ eine entsprechende/r Biologe/ Biologin (Artenschutzgutachter:in) hinzu zu ziehen. Schließlich ist der Standort des neuen Feuerwehrhauses im Groben bekannt.

  • Der Vorentwurf lässt erahnen, dass östlich des vorhanden Spielplatzes genug Fläche für einen Neubau des Feuerwehrhauses vorhanden sein wird. Vielleicht müsste der etablierte Grundriss etwas geändert werden. Eine Zuwegung zur Übungsstrecke ist auch möglich. Es besteht sogar die Möglichkeit, nördlich vom Spielplatz einen Zugang zu der Übungsstrecke zu schaffen und Kindern die Möglichkeit zu bieten auf der Übungsstrecke zu spielen. Der Spielplatz kann, so wie er jetzt ist, integriert werden.
  • Die Verwaltung hat die Erschließungskosten für zwei Varianten auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN berechnet. Variante 1 bezeichnet dabei die aktuell geplante Variante (Spielplatz wird nach Osten verlegt, Feuerwehrhaus wird auf der Fläche des Spielplatzes gebaut). Variante 2 beschreibt eine alternative Variante (Spielplatz bleibt bestehen, Feuerwehrhaus wird östlich des Spielplatzes gebaut. Die Kosten gliedern sich wie folgt auf:

Erschließung: Variante 1: 71.000€ - Variante 2: 136.000€

Erschließung Straßenbau: Variante 1: 90.000€ - Variante 2: 164.000€

Laternen: Variante 1: 0€ - Variante 2: 14.000€

Planungskosten: Variante 1: 0€ (bereits erfolgt) - Variante 2: 40.000€

Spielplatz: Variante 1: 200.000€ - Variante 2: 0€

5 Bäume: Variante 1: 12.000€ - Variante 2: 0€

Summe: Variante 1: 373.000€ - Variante 2: 354.000€

Nach dieser Berechnung ist es, unabhängig von bereits gelaufenen Planungen und dem Bau des Feuerwehrhauses, günstiger, den Spielplatz zu erhalten und das Feuerwehrhaus östlich vom Spielplatz zu erstellen. In der Berechnung der Verwaltung werden allerdings die Kosten für die Arbeiten, die der Bauhof leistet nicht aufgeführt, da es sich um interne Verrechnungen handelt. Trotzdem müssen diese Arbeiten zusätzlich zu den bestehenden Aufgaben des Bauhofes geleistet werden und die Stunden werden entsprechend vergütet.

  • In den Büschen und Sträuchern des Spielplatzes haben Kinder in den letzten Jahren viele große Schnecken gefunden. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich um eine Art Weinbergschnecken handelt. Die Weinbergschnecke ist geschützt nach der Bundesartenschutzverordnung und der FFH-Richtlinie. Ich weise darauf hin, dass diese Schnecken vermehrt dort vorkommen. Dies sollte durch eine ein/ eine entsprechende/r Biolog*in (Artenschutzgutachter*in) geprüft werden.
  • Durch den Wegfall von Bäumen und dem Feuerwehrhaus direkt an der Wohnbebauung ist mit erhöhter Lärmbelastung für die Anwohner*innen zu rechnen. Eine empfohlene Schallschutzwand von einem (!) Meter Breite wird von der Stadt nicht umgesetzt, da der Nutzen in Anbetracht der Kosten zu gering ist.
  • Durch die Verlegung des Spielplatzes in Richtung Osten wird der Weg zum Spielplatz für die allermeisten Besucher*innen weiter. Zudem ist die soziale Kontrolle durch z.B. Anwohner*innen geringer. Ein unbeobachteter Spielplatz kann dazu führen, dass Vandalismus oder Drogenkonsum zunimmt. 

    Auch kann ein Unfall durch direkte Anwohner*innen besser bemerkt werden. Nach Hilfe rufende Kinder sind durch die Entfernung zu Wohngebäuden ggf. nicht gut zu hören.

  • In der Begründung zum Bebauungsplan Borstel Nr. 11 „Feuerwehrneubau Neulandsweg“ unter 4.1 „Maßnahmen im Plangebiet“ (Seite 11) steht folgender Satz: „Die Eingrünung der Stellplatzanlage ist zur Vermeidung einer sommerlichen Überhitzung erforderlich.“ Weiter heißt es, dass je Stellplatz vier Bäume festgelegt werden.

    Für den Bereich des Spielplatzes ist lediglich von einer punktuellen Durchgrünung mit Bäumen bzw. Großbäumen die Rede. Ich rege daher an, die Anzahl und Größe der zu pflanzenden Bäume zum Schutz der Kinder auf dem Spielplatz, ähnlich der festgelegten Anzahl der Bäume auf der Stellfläche zum Schutz der Fahrzeuge, zu konkretisieren.

  • In der Begründung zum Bebauungsplan Borstel Nr. 11 „Feuerwehrneubau Neulandsweg“ unter 4.3 „Kompensation“ (Seite 14 und folgende) wird erläutert, dass ein Teil Kompensation der vorhabenbedingten Eingriffe über die Zuordnung von Anteilen eines Flächenpools für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen erfolgen soll. Die vollständige Kompensation ist am Standort am Neulandsweg nicht möglich. Das heißt konkret, dass eine bestehende Fläche, nördlich des Tönnhäuser Weges mit Wertpunkten belegt wird. Diese Fläche wurde seit 2005 Acker und Grünlandbrache in extensives Grünland als Mähwiese mit Bewirtschaftungsauflagen umgewandelt. Es werden 9.000 Wertpunkte für dieses Vorhaben der Ökopoolfläche zugeordnet.

    Das ist ein normaler, legitimer Vorgang. Es ist mir nur wichtig, zu betonen, dass nicht alle Eingriffe durch neue Maßnahmen, wie Neupflanzungen ausgeglichen werden.

  • In § 15 Abs. 1 BNatSchG steht: „Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen.“

    In diesem Fall ist eine Alternative möglich, indem das Feuerwehrhaus östlich des vorhandenen Spielplatzes erbaut wird. Mit welcher Begründung sind die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft unvermeidbar?

M. Tödter
Reference No.: 2025-17747
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