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Gute Planung weiterbringen

Vielen Dank für die ausführlichen Unterlagen, Erläuterungen und die Beteiligungsmöglichkeit.

Ich möchte folgendes Einwenden:

Um mehr von den bestehenden Bäumen und Gehölzen erhalten zu können, wäre es möglich, das Feuerwehrgebäude und die Stellplätze östlich des Spielplatzes zu errichten. Damit würde der Ausgleichsbedarf auf externen Flächen etwas sinken (Vorteilhaft auch angesichts der Flächenknappheit), da weniger Eingriff in Boden und Lebensraum entstünde. Zudem müssten die Kinder auch nicht zeitweise auf einen Spielplatz mit beschattenden Bäumen (besonders bei zunehmenden bei Hitzetagen wichtig) verzichten. Und damit wäre auch ein ausreichender Schallschutz (bei beim Einsatz ausgeschalteter Sirene und Martinshorn) erreicht, da dann ausreichend Abstand zwischen den bestehenden Wohnhäusern und den Feuerwehrzufahrten entstünde. Die Zufahrten bräuchten dann nicht mehr, wie in der jetzigen Schalltechnischen Untersuchung empfohlen, festgelegt werden für bestimmte Fahrzeuge, was mehr Flexibilität für die Feuerwehr bringen würde.

Ein neues Schallgutachten wäre entbehrlich, da die vorhandene Untersuchung zeigt, dass die Schallprobleme bei einem solchen Abstand bereits ausgeräumt sind (auch die empfohlene Schallschutzwand wäre dann entbehrlich). Auch ein neues Bodengutachten wäre eventuell entbehrlich, oder könnte zeitparallel (ggf. sogar während der Bauarbeiten durch reine Kontrollbeschau) erstellt werden, da das vorhandene Bodengutachten zeigt, dass der Untergrund sehr homogen aufgebaut ist und auch im Bereich des östlichen Geltungsbereichs dieselbe Struktur/Beschaffenheit aufweist. Der Umweltbericht und die Eingriffsregelung müssten angepasst werden. Und die (ohnehin laut Begründung noch nicht fertig gestellten) Planungen für Feuerwehrhaus, Zuwegungen und Stellplätze müssten konkretisiert werden.

Der geplante Übungsplatz könnte nördlich des Spielplatzes bleiben. Die Zuwegungssituation müsste bezüglich der Zufahrten und Rangierbewegungen ausreichen. Ich bitte zu prüfen, ob der Übungsplatz und die Zuwegung zwischen Feuerwehrgebäude und Übungsplatz befestigt werden sollte, z.B. mit Rasengittersteinen oder ähnlichem, um zu vermeiden, dass die Oberfläche des geplanten Rasens dauerhaft beschädigt und somit für die Übungen ungeeignet wäre. Die erhöhte Versiegelung wäre dann ggf. in der Eingriffsregelung zu berücksichtigen. Ggf. müsste eine textliche Festsetzung die Zulässigkeit des Übungsplatzes außerhalb der Baugrenzen regeln.

Zudem bitte ich zu prüfen, ob die geplante Gebäudehöhe von insgesamt max. 7 m ausreicht für eine langfristige Planung. Auch ist für die Minderung von Eingriffen eine Errichtung mit Gründach zu prüfen, das auch zusammen mit PV-Anlagen (deren Wirkungsgrad von der kühlenden Wirkung profitiert) verschiedene Vorteile für Kleinklima, Biodiversität und Regenrückhaltung entfalten kann.

Hinsichtlich der angestrebten besseren Verkehrssicherheit bitte ich zu prüfen, ob es nicht gefährlicher für Kinder ist, wenn sie auf dem Weg zwischen Wohnort und Spielplatz die Feuerwehrzufahrt queren müssen, vielleicht z.B. auch, weil sie bei einem Einsatz nach Hause oder zum Spielplatz laufen wollen. Oder ob es wie in den Unterlagen dargestellt, gefährlicher ist, wenn die Kinder neben dem Feuerwehrgelände auf dem Spielplatz sind. Ich denke am Ende werden die Kinder von der Nachbarschaft profitieren und ggf. wird es sogar noch mehr neugierige und engagierte Nachwuchsleute für die Feuerwehr geben, wenn der Kontakt vorsorgend, aufklärend und gut gestaltet wird.

Durch die veränderte Planung würde eine erneute Auslegung erforderlich. Das kostet Zeit (ca. 3 Monate). Nach oder sogar schon parallel zur erneuten Auslegung könnte die Detailplanung bereits vorangetrieben werden, damit die Feuerwehr endlich und möglichst bald zu ihrem neuen Standort umziehen kann. Für die Feuerwehrkleidung könnte ggf. in der Zwischenzeit ein Container zur Lagerung auf dem jetzigen Gelände bereitgestellt werden (wodurch ist der bisherige Lagerraum verloren gegangen?). Dadurch könnte der Zeitverlust nahezu wieder wett gemacht werden. Zusätzlich könnte nach der erneuten Auslegung eine Baugenehmigung nach § 33 BauGB noch vor dem Satzungsbeschluss erteilt werden, sofern anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht, der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und die Erschließung gesichert ist. Vorausgesetzt auch, die Vorhabenplanung ist dann mit den Bauantragsunterlagen schon soweit: Falls nicht, wäre nicht so sehr die erneute Auslegung  ursächlich für längere Planungszeiten.

Um das beste Planungsergebnis zu erzielen und eine angemessene Berücksichtigung aller Belange zu gewährleisten, halte ich eine geänderte Planung oder zumindest ausführliche Prüfung und Abwägung für erforderlich. So können ggf. vermeidbare Eingriffe vermieden werden (weniger Baumfällung, mehr Gehölzerhalt, weniger Inanspruchnahme von Ökopoolflächen, besserer Lärmschutz, bessere Sicherheit und Verzicht auf Umsiedlung Spielplatz) und eine langfristig gute Lösung unter Berücksichtigung aller Belange erreicht werden.

H. An.
Reference No.: 2025-17749
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