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Verkehrsplanung muss überdacht werden, vor allem Baustellenverkehr und späterer Verkehr aus dem Wohngebiet heraus

1. Einleitung und Zielsetzung

Die Stadt Winsen (Luhe) plant mit dem Bebauungsplan Nr. 36c „Winsener Wiesen Nordwest" die Errichtung von bis zu 304 Wohneinheiten für bis zu 1.000 Einwohner auf einer Fläche westlich der Hoopter Straße (K1) und nordöstlich des Gehrdener Deichs (K86). Dieses Vorhaben ist das größte Wohnbauprojekt der Stadt seit Jahrzehnten und wird das Verkehrsgeschehen im nördlichen Stadtgebiet für die kommenden Generationen prägen.

Das zur Planung vorliegende Verkehrsgutachten der PGT Umwelt und Verkehr GmbH vom 18. Dezember 2025 kommt zu dem Schluss, dass selbst bei maximaler Bebauung (Szenario 2,400 WE) und einer alleinigen Erschließung über die Astrid-Lindgren-Straße (Erschließungsvariante 1) keine wesentlichen verkehrlichen Probleme zu erwarten seien. Diese Einschätzung ist aus mehreren Gründen nicht haltbar und basiert auf einer unvollständigen Betrachtung, die fundamentale Aspekte der Bauphase, der Verkehrssicherheit und der Anwohnerbelastung außer Acht lässt.

Die vorliegende Stellungnahme verfolgt drei Ziele: erstens eine kritische Würdigung der normativen und konzeptionellen Mängel des Gutachtens; zweitens die Entwicklung konkreter, alternativer Lösungsvorschläge für die Erschließung sowohl während der Bauphase als auch im Betrieb; und drittens die Formulierung eines Fragenkatalogs, der die Stadtverwaltung zur Auseinandersetzung mit den aufgezeigten Mängeln verpflichtet.

2. Kritische Analyse des Verkehrsgutachtens (Anlage 7)

2.1. Vollständige Ignoranz des Baustellenverkehrs

Der gravierendste Mangel des Gutachtens ist die vollständige Nichtberücksichtigung des Baustellenverkehrs. Die Errichtung von bis zu 304 Wohneinheiten, Erschließungsstraßen, Ver- und Entsorgungsinfrastruktur sowie öffentlichen Freiflächen über einen Zeitraum von geschätzt bis zu 5 Jahren Bauzeit (auf Basis der Bauzeit die Winsener Wiesen Süd bzw. andere Baugebiete in Winsen hatten) erfordert eine immense Anzahl von Schwerlastfahrten. Erfahrungswerte aus vergleichbaren Projekten legen nahe, dass allein für den Erdbau, die Gründungsarbeiten und die Rohbauphase mehrere zehntausend LKW-Fahrten anfallen werden.

Das Gutachten enthält zu diesem Thema keine einzige Zeile. Es analysiert ausschließlich den späteren Anwohnerverkehr im Betriebszustand. Und dies wurde durch nur einen Tag Messung ohne diese in Stoßzeiten durchzuführen und an mehreren Tagen nachzuholen.  Dies ist ein fundamentales konzeptionelles Versäumnis, da die Bauphase für die Anwohner der Astrid-Lindgren-Straße und der Pritzwalker Straße die unmittelbarste und intensivste Belastungsphase darstellt.

Die Astrid-Lindgren-Straße ist eine typische Wohnerschließungsstraße mit einer Fahrbahnbreite, die für den Begegnungsverkehr zweier Schwerlastfahrzeuge nicht ausgelegt ist. Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sehen für Wohnstraßen mit geringem LKW-Begegnungsverkehr eine Mindestfahrbahnbreite von 5,50 m vor. Für den intensiven, regelmäßigen Baustellenverkehr sind Fahrbahnbreiten von mindestens 6,00 bis 6,50 m erforderlich. Bereits beim Bau eines einzelnen Mehrfamilienhauses an der Ecke Astrid-Lindgren-Straße/Michael-Ende-Weg kam es zu monatelangem Verkehrschaos und erheblichen Schäden. Die Abwicklung des Baustellenverkehrs für ein Quartier mit bis zu 304 Wohneinheiten über dieselbe Straße ist schlicht nicht vertretbar.

2.2. Normative Mängel bei der Straßenbemessung

Das Gutachten zitiert die RASt 06 selektiv, indem es lediglich den Grenzwert für die Verkehrsstärke in Wohnstraßen (bis 400 Kfz/h) heranzieht und feststellt, dass dieser mit einer prognostizierten Belastung von ca. 300 Kfz/h in der Spitzenstunde eingehalten wird. Diese isolierte Betrachtung greift jedoch zu kurz.

Die RASt 06 definiert die Qualität einer Straße nicht allein über die Verkehrsstärke, sondern über ein Bündel von Kriterien, zu denen Fahrbahnbreite, Aufenthaltsqualität, Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer und die Verträglichkeit mit der angrenzenden Nutzung gehören. Die Astrid-Lindgren-Straße ist eine Wohnstraße, an der Kinder spielen und die von Fußgängern und Radfahrern intensiv genutzt wird. Die Verdreifachung des Verkehrsaufkommens durch das Neubaugebiet – auch wenn der absolute Wert unter dem Grenzwert liegt – verändert den Charakter dieser Straße fundamental und ist mit den Zielen der RASt 06 für Wohnstraßen nicht vereinbar.

Darüber hinaus fehlt im Gutachten eine Prüfung der Verkehrssicherheit gemäß dem Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung (M Ö) der FGSV . Eine Zunahme des Verkehrsaufkommens um mehrere hundert Kfz/24h auf einer Straße mit einer 90-Grad-Kurve (Kreuzung Mittelster Weg) und zahlreichen Grundstückszufahrten erhöht das Unfallrisiko signifikant, was im Gutachten nicht thematisiert wird.

2.3. Unzureichende Knotenpunktanalyse

Das Gutachten bewertet den Knotenpunkt Gehrdener Deich (K86) / Astrid-Lindgren-Straße für die Spitzenstunden mit der Qualitätsstufe C (befriedigend) gemäß HBS 2015. Diese Bewertung basiert auf dem Analysejahr 2022. Die Verkehrszählung an diesem Knotenpunkt wurde jedoch ebenfalls im Jahr 2022 durchgeführt, wobei die Ergebnisse aus dem Jahr 2025 nur für den Knotenpunkt Hamburger Straße / Hoopter Straße / Deichstraße vorliegen. Und es wurde nur an einem Tag außerhalb der Stoßzeiten gemessen und gezählt.

Eine Qualitätsstufe C bedeutet, dass bereits heute erhebliche Wartezeiten für den einbiegenden Verkehr aus der Astrid-Lindgren-Straße bestehen. Mit dem Neuverkehr aus dem Plangebiet wird sich diese Situation weiter verschlechtern. Das Gutachten empfiehlt zwar zu prüfen, ob eine Signalisierung erforderlich ist, leitet daraus aber keine zwingende Maßnahme ab. Dies ist unzureichend.

2.4. Fehlende Gesamtbetrachtung und kumulative Effekte

Das Gutachten berücksichtigt zwar die Entwicklungen in Stöckte (B-Plan Stöckte Nr. 8, ca. 200 WE + Grundschule) und am Luhedeich (B-Plan Winsen Nr. 58, ca. 85 WE), jedoch nur für die Bewertung des Knotenpunkts Hoopter Straße / Wichernweg bei der Erschließungsvariante 2. Eine integrierte Netzbetrachtung, die die kumulativen Auswirkungen aller Neubaugebiete auf das Gesamtnetz – insbesondere auf die bereits heute stark belastete K86 mit 9.000–10.350 Kfz/24h – abbildet, fehlt vollständig.

Zudem wird der bereits heute existierende Schleichverkehr über die Bodelschwinghstraße / Wiesenweg / Wichernweg, der von Anwohnern als erhebliches Problem beschrieben wird, im Gutachten nicht analysiert. Es fehlt eine Aussage dazu, wie sich dieser Schleichverkehr durch das Neubaugebiet verändern wird.

3. Lösungsvorschläge zur Optimierung der Verkehrsplanung

3.1. Konzept für den Baustellenverkehr: Separate Baustellenzufahrt

Die Einrichtung einer separaten, temporären Baustraße ist die einzig vertretbare Lösung zur Abwicklung des Baustellenverkehrs. Diese Baustraße muss direkt von einer der übergeordneten Kreisstraßen auf das Baufeld führen und darf ausschließlich von Baustellenfahrzeugen benutzt werden. Für Anwohner des Bestandsgebiets muss sie gesperrt bleiben.

Folgende Trassenoptionen sind zu prüfen:

VarianteTrassenführungVorteileZu prüfende AspekteADirekte Anbindung an die K1 (Hoopter Straße) über eine neue Trasse nördlich des PlangebietsDirekte Anbindung an übergeordnetes Netz, keine Durchfahrt durch WohngebieteFlächenverfügbarkeit, Kosten, Lärmschutz für StöckteBAnbindung an die K86 (Gehrdener Deich) im westlichen Bereich des PlangebietsKurze Trasse, gute Anbindung an HauptstraßennetzKreuzungssituation mit K86, Lärmschutz für Anwohner K86CNutzung und Ertüchtigung bestehender landwirtschaftlicher WegeGeringere NeuversiegelungTragfähigkeit, Breite, Verfügbarkeit

 

Die Kosten für die Einrichtung und den Rückbau einer Baustraße sind im Verhältnis zu den Gesamtbaukosten des Projekts gering und müssen als notwendige Investition in den Schutz der Anwohner und der bestehenden Infrastruktur betrachtet werden. Die AVV Baulärm verpflichtet zur Minimierung von Baulärm; die Verkehrsführung ist dabei ein zentrales Instrument.

3.2. Konzept für den Anwohnerverkehr: Duale Erschließung mit Schleichweg-Prävention

Für den Betriebszustand ist die im Gutachten als „Erschließungsvariante 2" beschriebene duale Anbindung über die Astrid-Lindgren-Straße und die Pritzwalker Straße die einzig faire und resiliente Lösung. Das Gutachten selbst stellt fest, dass Variante 2 zu einer Entlastung der Knotenpunkte im Zuge der K86 führt und der KVP Hoopter Straße / Wichernweg eine sehr gute Verkehrsqualität (QSV-Stufe A) aufweist. Die Argumente für Variante 2 überwiegen deutlich.

Das zentrale Gegenargument – die Gefahr von Schleichverkehr – ist durch geeignete Maßnahmen wirksam zu adressieren, ohne auf die Vorteile der dualen Erschließung zu verzichten:

 

Maßnahme 1: Verkehrsberuhigte Gestaltung des internen Straßennetzes

Das gesamte interne Straßennetz des Neubaugebiets muss konsequent als verkehrsberuhigter Bereich oder Tempo-30-Zone mit baulichen Elementen gestaltet werden. Aufpflasterungen, Fahrbahnversätze und Engstellen erhöhen die Fahrzeit für Durchgangsverkehr und machen die Route unattraktiv. Die RASt 06 bietet hierfür ein breites Repertoire an Gestaltungselementen.

 

Maßnahme 2: „Modaler Filter" (Diagonalsperre)

An einer strategischen Stelle im Straßennetz wird eine physische Barriere (z.B. versenkbare Poller oder eine Baumreihe mit Durchlass) installiert, die für den Kfz-Durchgangsverkehr unpassierbar ist, jedoch von Radfahrern und Fußgängern problemlos passiert werden kann. Rettungsfahrzeuge erhalten einen Schlüssel oder Transponder. Dieses Konzept, das in zahlreichen europäischen Städten erfolgreich eingesetzt wird (z.B. in London, Gent, Utrecht), ist die effektivste Methode, um Schleichverkehr vollständig zu unterbinden und gleichzeitig die Vorteile der dualen Erschließung zu erhalten.

Maßnahme 3: Beschilderung und Überwachung

Ergänzend zur baulichen Gestaltung sind Verkehrszeichen (Anlieger frei) und eine regelmäßige Überwachung sinnvoll, um auch den Schleichverkehr im Bestandsnetz (Bodelschwinghstraße) zu unterbinden.

 

Die folgende Tabelle fasst die Vorteile der dualen Erschließung im Vergleich zur alleinigen Erschließung über die Astrid-Lindgren-Straße zusammen:

KriteriumErschließungsvariante 1 (nur Astrid-Lindgren-Str.)Erschließungsvariante 2 (dual)Verkehrsbelastung Astrid-Lindgren-Str.Hoch (gesamter Verkehr)Moderat (ca. 50 % des Verkehrs)Redundanz / AusfallsicherheitKeine (Single Point of Failure)Hoch (zwei unabhängige Zufahrten)SchleichverkehrsgefahrGering (kein Anreiz zur Durchfahrt)Beherrschbar (durch Modalen Filter)Lärmbelastung AnwohnerKonzentriert auf eine StraßeAuf zwei Straßen verteiltGerechtigkeitEinseitige BelastungFaire VerteilungVerkehrsqualität KnotenpunkteQSV C am Knotenpunkt K86/Astrid-LindgrenQSV A am KVP Hoopter Str./Wichernweg

3.3. Weitere flankierende Maßnahmen

Kreisverkehr am Knotenpunkt Astrid-Lindgren-Straße / Gehrdener Deich (K86): Der bereits heute mit QSV C bewertete Knotenpunkt wird durch den Neuverkehr weiter belastet. Die Einrichtung eines Kreisverkehrs würde die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit erheblich verbessern und gleichzeitig die Fahrgeschwindigkeit auf der K86 im Bereich des Einmündungsbereichs reduzieren. Die für einen Kreisverkehr notwendige Fläche ist nach Anwohnerangaben vorhanden und liegt seit Jahren brach.

 

Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur: Eine attraktive, direkte und sichere Radverbindung in die Innenstadt und zu den Schulen ist ein wirksames Mittel, um den MIV-Anteil zu senken und damit die Verkehrsbelastung zu reduzieren. Der im Gutachten angesetzte MIV-Anteil von 60 % kann durch gute Radinfrastruktur realistisch auf unter 50 % gesenkt werden.

 

Parkraumkonzept: Das Gutachten und der B-Plan müssen ein realistisches Parkraumkonzept enthalten, das sicherstellt, dass ausreichend Stellplätze auf den privaten Grundstücken vorhanden sind. Angesichts der Pendlersituation in Richtung Hamburg ist ein Ansatz von 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit als Minimum anzusetzen.

4. Fragenkatalog an die Stadtverwaltung

Die folgenden Fragen sind im Rahmen des weiteren Planverfahrens verbindlich zu beantworten und in der Begründung des Bebauungsplans zu dokumentieren.

 

Themenkomplex I: Baustellenverkehr

1.Warum enthält das Verkehrsgutachten keine Analyse des Baustellenverkehrs? Wie viele LKW-Fahrten werden für die Errichtung des Neubaugebiets über den gesamten Bauzeitraum prognostiziert?

 

2.Wurde die Einrichtung einer separaten Baustellenzufahrt von einer der Kreisstraßen (K1 oder K86) geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welcher Begründung wurde diese Option verworfen? Wenn nein, warum nicht?

 

3.Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt, um die Anwohner der Astrid-Lindgren-Straße vor den Belastungen durch den jahrelangen Baustellenverkehr (Lärm, Erschütterungen, Schmutz, Verkehrsgefährdung) zu schützen?

 

4.Wie wird die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und Müllabfuhr in der Astrid-Lindgren-Straße während der gesamten Bauphase sichergestellt?

 

Themenkomplex II: Normative Grundlagen und Straßenbemessung

1.Entspricht die Fahrbahnbreite der Astrid-Lindgren-Straße den Anforderungen der RASt 06 für eine Wohnstraße mit dem prognostizierten Verkehrsaufkommen, insbesondere im Hinblick auf den Begegnungsfall Kfz/LKW?

 

2.Warum wurde keine Verkehrssicherheitsanalyse gemäß den Empfehlungen der FGSV für den Knotenpunkt Astrid-Lindgren-Straße / Mittelster Weg und die 90-Grad-Kurve durchgeführt?

 

Themenkomplex III: Alternative Erschließungskonzepte

1.Warum wird die im Gutachten als verkehrstechnisch vorteilhafter bewertete Erschließungsvariante 2 (duale Anbindung) nicht weiterverfolgt?

 

2.Welche konkreten Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichverkehr wurden für die Erschließungsvariante 2 geprüft? Wurde das Konzept des „Modalen Filters" (Diagonalsperre) analysiert?

 

3.Wie bewertet die Verwaltung das Risiko, dass bei einer alleinigen Erschließung über die Astrid-Lindgren-Straße das gesamte Neubaugebiet mit bis zu 1.000 Einwohnern bei einer Sperrung dieser Straße (z.B. durch Unfall, Rohrbruch, Rettungseinsatz) von der Außenwelt abgeschnitten ist?

 

Themenkomplex IV: Gesamtbetrachtung und Knotenpunkte

1.Wird die Verwaltung eine aktualisierte Verkehrszählung am Knotenpunkt Gehrdener Deich (K86) / Astrid-Lindgren-Straße in Auftrag geben, um die Daten aus dem Jahr 2022 zu aktualisieren?

 

2.Wird die Einrichtung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Astrid-Lindgren-Straße / Gehrdener Deich geprüft, um die bereits heute unzureichende Verkehrsqualität (QSV C) zu verbessern?

 

3.Wie wird der bereits heute existierende Schleichverkehr über die Bodelschwinghstraße / Wiesenweg / Wichernweg durch das Neubaugebiet beeinflusst, und welche Maßnahmen plant die Stadt zu seiner Unterbindung?

 

Kai H
Reference No.: 2026-18860
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