Entwässerungsplanung muss um Wohngebiete neben dem Neubaugebiet Winsener Wiesen Nordwest erweitert werden
Einleitung
Das Entwässerungskonzept ist nicht als „Insel“ zu bewerten: Die Planunterlagen zeigen direkte Anschlüsse an die Bestandsstraßen/-gebiete (Pritzwalker Straße und Winsener Wiesen Süd). Gleichzeitig wird die Bemessung auf Versickerung/Mulden und Notüberläufe ins Grabensystem gestützt – ohne, dass im vorliegenden Material eine belastbare Kapazitäts- und Rückstaubetrachtung des Gesamtsystems (Bestand + Vorflut + Notwasserwege) erkennbar ist. Zusätzlich liegt Grundwasser bereits ca. 0,45–1,20 m u. GOK; das Gebiet liegt zudem am/ im WSG Schutzzone III. Damit sind zentrale „Schwammstadt“-Bausteine (infiltrationsdominant) genehmigungs- und funktionskritisch und müssen in eine alternative, robuste Regenwasserstrategie überführt werden.
1) Bildbelege aus den Planunterlagen
Beleg 1 – Anschluss an Bestand Pritzwalker Straße
Bild zeigt explizit den Anschluss an den Bestand.
- Bild: beleg_3c_hoehenplan_rechts_anschluss_text.png
- Quelle (PDF): Anlage 9 Planband Erschließung …
Beleg 2 – Anschluss an Bestand Winsener Wiesen Süd / Astrid-Lindgren-Straße
Bild zeigt den Anschluss „Anschluss an Bestand Astrid-Lindgren-Straße“ (Winsener Wiesen Süd).
- Bild: beleg_4c_hoehenplan_links_anschluss_text.png
- Quelle (PDF): Anlage 9 Planband Erschließung …
Schlussfolgerung für die Abwägung:Wenn das Neubaugebiet an zwei Bestandsstränge angeschlossen wird, kann ein Entwässerungsnachweis nicht plausibel sein, wenn er die hydraulischen Randbedingungen (Bestandsnetz/Gräben, Rückstaulagen, Starkregen-Notwasserwege in Richtung Bestand) nicht systemisch mitbewertet.
Beleg 3 – Grundwasser sehr hoch + bindige Zwischenlagen
Hier steht wörtlich: Grundwasser ca. 0,45–1,20 m unter GOK, zudem bindige Bodenschicht (Lehm/Mudde) zwischen fluviatilen Sanden; kf-Bandbreite 10⁻⁵ bis 10⁻⁶ m/s.
- Bild: beleg_5d_grundwasser_045_120_kf_bindig.png
- Quelle (PDF): Anlage 9 Planband Erschließung …
Konsequenz:Bei so geringen GW-Abständen wird Versickerung hydraulisch unsicher (Sättigung/geringe Speicherkapazität) und wasserrechtlich sensibel (Grundwasserschutz). In der Praxis wird bei Versickerungsanlagen häufig ein ausreichender Abstand zum (maßgeblichen) höchsten Grundwasserstand gefordert; bei ≥ 1 m kann i. d. R. auf besondere Abstimmung verzichtet werden – sonst ist Abstimmung/Untersuchung nötig.
Beleg 4 – Wasserschutzgebiet (WSG) Schutzzone III
Planlegende weist explizit aus: „WSG (Wasserschutzgebiet) Winsen / Stelle / Ashausen – Schutzzone III“.
- Bild: beleg_6g_wsg_box.png
- Quelle (PDF): Anlage 9 Planband Erschließung …
Konsequenz:In Wasserschutzgebieten gelten je nach Schutzgebiet Verbote/Genehmigungsvorbehalte**; Zone III dient weiter dem Schutz gegen chemische Verunreinigungen. Damit muss insbesondere bei Straßen-/Verkehrsflächenwasser Behandlung/Schutzmaßnahmen und die Zulässigkeit von Versickerung sauber nachgewiesen werden (nicht als „Standard-Mulde“ voraussetzen).
Beleg 5 – Bemessungslogik: 100-jähriger Starkregen + Notüberläufe ins Grabensystem
Textpassage: Bemessung auf 100-jähriges Ereignis; darüber hinaus Notüberläufe an umliegendes Grabensystem.
- Bild: beleg_7_notueberlaeufe_100jaehrig.png
- Quelle (PDF): Anlage 9 Planband Erschließung …
Kernkritik:Wer Notüberläufe als Sicherheitsventil nutzt, muss nachweisen, dass
- das Grabensystem/Vorflut diese Zusatzmengen schadlos abführen kann, und
- keine Rückstau-/Überflutungsrisiken in Richtung Bestand
Dieser „Systemcheck“ (Neubau + Bestand + Vorflut) ist der Punkt, an dem die Nicht-Berücksichtigung Pritzwalker Straße / Winsener Wiesen Süd fachlich gravierend wird.
Beleg 6 – Beispiel: Dimensionierungsblatt zeigt „Stauvolumen vorhanden“
Beispielhafte Nachweis-Seite: Vsoll 81,29 m³ und Stauvolumen vorhanden 94,06 m³.
- Bild: beleg_8_stauvolumen_94_06.png
- Quelle (PDF): Anlage 9 Planband Erschließung …
Kernkritik:Solche Einzel-Muldennachweise sagen noch nichts darüber aus, ob das System
- bei lang anhaltender Sättigung (hohes GW),
- bei verkürzten Konzentrationszeiten (Bestand + neue Versiegelung),
- und um Vorflut-Hochwasser/Rückstau** funktioniert. Genau dafür braucht es die gekoppelte Betrachtung inkl. Bestand.
2) Warum das Gutachten die Bestandsgebiete fachlich nicht „ausklammern“ darf
Die Unterlagen dokumentieren zwei reale Kopplungspunkte in den Bestand (Pritzwalker Straße / Winsener Wiesen Süd). Das bedeutet: Selbst wenn „private Grundstücke autark“ sein sollen, wirken Starkregen-Notwasserwege, Rückstau- und Vorflutbedingungen netzartig.
Minimal erforderliche Nachweise, die hier fehlen/zu prüfen sind:
- Notwasserwege (2D-Oberflächenabfluss) und Schadenspfade Richtung Bestand.
- Vorflut-/Grabenkapazität und Randwasserstände (z. B. gleichzeitiger Starkregen + hoher Grabenwasserstand).
- Interaktion: hoher Grundwasserstand → geringere Infiltrationsleistung → mehr Oberflächenabfluss → höhere Belastung Bestand/Vorflut.
3) Warum „Schwammstadt“ hier (infiltrationslastig) nicht zieht
Das UBA beschreibt die Schwammstadt als Ansatz, Wasser lokal zu speichern, zeitverzögert abzugeben und Verdunstung/Retention zu stärken. Aber: Schwammstadt-Bausteine sind standortabhängig – bei hohem Grundwasser sind viele infiltrationsbasierte Elemente stark eingeschränkt (Mulden/Rigolen verlieren Speicherkapazität, Drainageeffekte, Wasser steht). Genau das zeigen die Planunterlagen mit GW 0,45–1,20 m u. GOK.
Zusätzlich liegt ein WSG (Schutzzone III) an, wodurch Regenwasserbewirtschaftung (insb. von Verkehrsflächen) Schutzanforderungen und ggf. Genehmigungsvorbehalte auslöst.
Rechtlicher Rahmen: Niederschlagswasser soll zwar ortsnah versickert/verrieselt werden, soweit dem keine wasserrechtlichen Vorschriften oder wasserwirtschaftlichen Belange entgegenstehen.
Genau diese „entgegenstehenden Belange“ (hohes GW + WSG) sind hier der Knackpunkt.
4) Fachliche Schwachstellen/Fehlerindikatoren (aus Sicht der Regelwerke: Stand „ATV A 138: 2002“ ist veraltet. Die Nachweise referenzieren ATV Arbeitsblatt A 138, Stand 2002.a) Die DWA hat inzwischen DWA-A 138-1 (Oktober 2024) als aktuellen Stand für Planung/Bau/Betrieb der Niederschlagswasserversickerung. ➡️ Ein B-Plan-Entwässerungskonzept 2024/2025 muss plausibel begründen, warum es mit einem 2002-Stand arbeitet und wie aktuelle Anforderungen (u. a. GW-Schutz, Randbedingungen, Bemessungsannahmen) erfüllt werden.
(b) Pauschale kf-Annahme trotz kf-Bandbreite + bindiger Zwischenlage
In den Berechnungen wird „Annahme kf = 2,0 × 10⁻⁵ m/s“ angesetzt.Gleichzeitig wird im Text eine Bandbreite 10⁻⁵ bis 10⁻⁶ m/s genannt und beschrieben➡️ Das ist ein klassischer Sensitivitäts-/Sicherheitsfaktor-Punkt: bei 10⁻⁶ m/s bricht Infiltrationsleistung rechnerisch stark ein. Ohne konservative Bemessung + Nachweis, welche Bodenschicht hydraulisch maßgebend ist (und wie sich Sättigung bei hohem GW auswirkt), sind die Ergebnisse angreifbar.
(c) Notüberlauf-Konzept ohne Vorflut-Nachweis
Die Unterlagen stützen sich auf „Notüberläufe ins Grabensystem“. ➡️ Ohne hydraulischen Nachweis der Vorflut (Wasserstände, Querschnitte, Rauheiten, Verklausung, Unterhaltungszustand, Gleichzeitigkeit) bleibt das Sicherheitsversprechen unbelegt – und trifft im Zweifel die Bestandsgebiete zuerst.
5) Konkrete Forderungen an Verwaltung/Planer (B-Plan „B-Variante“)
- Gesamtsystem-Nachweis (gekoppelt): Neubau plus Hinzuziehen Pritzwalker Straße / Winsener Wiesen Süd) + Vorflut/Gräben + Notwasserwege (2D) – inkl. Rückstau-Szenarien.
- Stand der Technik: Aktualisierung/Abgleich mit DWA-A 138-1 (2024) und den Grundsätzen der Regenwasserbewirtschaftung (z. B. DWA-A 102-Reihe für Gewässerschutz/Einleitungen).
- WSG-Konformität: Nachweis, welche Schutzgebiets-VO konkret gilt (Zone III) und daraus Behandlung/Versickerung/Anlagenbetrieb folgen.
- Robuste Alternative zur „Infiltration als Hauptträger“: Schwerpunkt auf Retention/Detention, gedrosselte Ableitung, Behandlung (insb. Verkehrsflächen), Notwasserwege schadlos – statt „Mulde + Hoffnung“.
- Transparenz: Offenlegung der Bemessungsregen, Konzentrationszeiten, Annahmen (kf-Sensitivität, GW-Szenarien, Wartungszustand der Mulden/Gräben).
6) „Fragen an die Verwaltung“
- Wo ist der hydraulische Nachweis, dass Notüberläufe in das Grabensystem bei Starkregen nicht zu Rückstau/Überflutung im Bestand führen? (Bitte inkl. Bestandsgebiete Pritzwalker Straße/Winsener Wiesen Süd aufzeigen und Berechnungsgrundlage liefern als auch Beweis, dass keine "Inselbetrachtung" erfolgt ist wie aktuell im Gutachten explizit dargestellt)
- Welche WSG-VO gilt konkret für „Winsen/Stelle/Ashausen“ Zone III, und wie wurden deren Anforderungen in die Planung integriert?
- Warum wird für Versickerungsnachweise ein Regelwerksstand 2002 verwendet, obwohl DWA-A 138-1 (2024) verfügbar ist?
- Wie wird mit dem dokumentierten Grundwasser 0,45–1,20 m u. GOK im Bemessungs- und Betriebsfall umgegangen (Sättigung, reduzierte Infiltration, Winter/Frühjahr, Extremereignisse)?