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Einwendungen gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Winsen Nr. 36 C „Winsener Wiesen Nordwest“

An dieStadt Winsen (Luhe)Der BürgermeisterSchloßplatz 121423 Winsen (Luhe)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit machen wir fristgerecht Einwendungen gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Winsen Nr. 36 C „Winsener Wiesen Nordwest“ geltend.

Nach unserer Auffassung bestehen erhebliche Ermittlungs- und Abwägungsdefizite im Sinne der §§ 1 Abs. 7, 2 Abs. 3 und 2 Abs. 4 BauGB.

I. Unzureichend ermittelte Grundwasser- und Wasserhaltungsproblematik

Dem vorliegenden Gutachten zur Grundwasseruntersuchung (Bericht vom 18.11.2015, Otfried-Preußler-Weg) ist zu entnehmen:

  • Grundwasserstand bereits ab ca. 0,8 m unter GOK
  • stark erhöhte Sulfatwerte (502 mg/l)
  • deutlich erhöhte Eisenwerte (45 mg/l)
  • anaerobe Verhältnisse (Sauerstofffreiheit, fauliger Geruch)
  • Ausschluss einer Einleitung in das Regenwassersiel
  • ausdrückliche Empfehlung, von einer Wasserhaltung abzusehen

Im geplanten Neubaugebiet ist angesichts vergleichbarer Boden- und Grundwasserverhältnisse davon auszugehen, dass auch hier umfangreiche Grundwasserabsenkungen erforderlich werden.

1. Ermittlungsdefizit (§ 2 Abs. 3 BauGB)

Es ist nicht ersichtlich, dass:

  • eine aktuelle, flächendeckende hydrogeologische Untersuchung des gesamten Plangebiets durchgeführt wurde,
  • die Auswirkungen großvolumiger Wasserhaltungsmaßnahmen auf angrenzende Gewässer, Sielsysteme und den Grundwasserkörper belastbar geprüft wurden,
  • eine mögliche Mobilisierung belasteter Grundwasserbereiche fachlich bewertet wurde.

2. Verstoß gegen wasserrechtliche Schutzgüter

Nach § 27 WHG dürfen Gewässer nicht nachteilig verändert werden.Angesichts der bereits nachgewiesenen Belastungen besteht das konkrete Risiko:

  • einer Eisenfällung und Verschlammung von Vorflutern,
  • einer chemischen Beeinträchtigung von Oberflächengewässern,
  • einer nachhaltigen Veränderung des Grundwasserhaushaltes.

Ohne belastbares Wasserhaltungskonzept mit nachgewiesener Unschädlichkeit liegt ein Abwägungsdefizit vor.

Wir fordern daher vor Satzungsbeschluss:

  • ein unabhängiges hydrogeologisches Gesamtgutachten,
  • ein detailliertes Wasserhaltungs- und Entwässerungskonzept,
  • den Nachweis der Gewässerverträglichkeit,
  • Offenlegung der wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit.

II. Fehlende angemessene Grün- und Pufferzone – städtebauliches Abwägungsdefizit

Zwischen dem bestehenden Wohngebiet „Winsener Wiesen Süd“ und dem geplanten Neubaugebiet ist keine ausreichend dimensionierte städtebauliche Trennzone vorgesehen.

Dies führt zu:

  • erhöhter Lärm- und Immissionsbelastung,
  • sozialer Verdichtung ohne Übergangsraum,
  • Verlust ökologischer Ausgleichsflächen,
  • Beeinträchtigung des Ortsbildes.

Eine derart massive Verdichtung ohne ausreichende Grünpuffer widerspricht dem Grundsatz einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung (§ 1 Abs. 5 BauGB).

Wir fordern:

  • einen deutlich verbreiterten Grünstreifen als Pufferzone,
  • zusätzliche Regenrückhalteflächen mit ökologischer Funktion,
  • verbindlich festgesetzte Grün- und Freiflächen mit Mindestbreite,
  • Reduzierung der baulichen Dichte im Übergangsbereich.

III. Unzumutbare einseitige Verkehrserschließung

Die ausschließliche Erschließung über die Astrid-Lindgren-Straße ist verkehrsplanerisch und sicherheitsrechtlich nicht tragfähig.

Bereits heute:

  • ca. 800 Fahrzeuge/Tag,
  • Kita unmittelbar an der Zufahrt,
  • dokumentierte Geschwindigkeitsproblematik,
  • Parkraummangel,
  • Nutzung der Straße als Spielfläche.

Mit prognostizierten zusätzlichen mehreren Hundert Fahrzeugen/Tag entsteht ein strukturelles Nadelöhr.

1. Abwägungsfehler (§ 1 Abs. 7 BauGB)

Die Belange:

  • Verkehrssicherheit von Kindern,
  • Lärmschutz,
  • Feinstaubbelastung,
  • Rettungswegsicherheit,
  • bestehende Parkraumproblematik

werden nicht ausreichend berücksichtigt.

2. Forderungen

  • Beidseitige Verkehrserschließung des Neubaugebietes
  • Alternative Zu- und Abfahrten
  • Überarbeitung des Verkehrsgutachtens unter realistischen Annahmen
  • Verbindliche verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bestand

Eine alleinige Erschließung über die Astrid-Lindgren-Straße ist unzumutbar.

IV. Unzulässige Belastung durch Baustellenverkehr

Der Baustellenverkehr über die Astrid-Lindgren-Straße würde:

  • die Verkehrssicherheit massiv gefährden,
  • die Straße über Jahre stark beanspruchen,
  • Anwohner unzumutbar belasten.

Wir fordern verbindlich:

  • eine separate Baustellenzufahrt außerhalb der bestehenden Wohngebiete,
  • eine vertragliche Sicherung dieser Regelung vor Erschließungsbeginn.

V. Unzureichende Berücksichtigung sozialer Infrastruktur

Die geplante Bevölkerungszunahme von ca. 1.000 Personen führt zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung:

  • Hausarztpraxen bereits überfüllt,
  • monatelange Wartezeiten,
  • fehlende Sport- und Vereinskapazitäten,
  • keine gesicherte Nahversorgung.

Eine städtebauliche Entwicklung ohne parallelen Infrastrukturaufbau widerspricht dem Grundsatz der geordneten städtebaulichen Entwicklung (§ 1 Abs. 3 BauGB).

Wir fordern vor Satzungsbeschluss:

  • Sicherung von Flächen für ärztliche Versorgung,
  • Ausweisung echter Gewerbeflächen für Nahversorgung,
  • nachvollziehbare Bedarfsprognosen.

VI. Zusammenfassende Bewertung

Der derzeitige Planungsstand weist erhebliche:

  • Ermittlungsdefizite,
  • Abwägungsmängel,
  • Umwelt- und wasserrechtliche Risiken,
  • verkehrliche Fehlplanungen,
  • infrastrukturelle Unterdeckungen

auf.

Wir fordern daher:

  1. Überarbeitung der Verkehrserschließung (beidseitig),
  2. verbindliche Regelung separaten Baustellenverkehrs,
  3. deutliche Vergrößerung von Grün- und Pufferflächen,
  4. umfassende Neubewertung der Grundwasserproblematik,
  5. belastbaren Infrastrukturentwicklungsplan vor Satzungsbeschluss.

Mit freundlichen Grüßen

Ariane und Ingo Nebendahl

Ingo Nebendahl
Reference No.: 2026-18885
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