Einwendungen gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Winsen Nr. 36 C „Winsener Wiesen Nordwest“
An dieStadt Winsen (Luhe)Der BürgermeisterSchloßplatz 121423 Winsen (Luhe)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit machen wir fristgerecht Einwendungen gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Winsen Nr. 36 C „Winsener Wiesen Nordwest“ geltend.
Nach unserer Auffassung bestehen erhebliche Ermittlungs- und Abwägungsdefizite im Sinne der §§ 1 Abs. 7, 2 Abs. 3 und 2 Abs. 4 BauGB.
I. Unzureichend ermittelte Grundwasser- und Wasserhaltungsproblematik
Dem vorliegenden Gutachten zur Grundwasseruntersuchung (Bericht vom 18.11.2015, Otfried-Preußler-Weg) ist zu entnehmen:
- Grundwasserstand bereits ab ca. 0,8 m unter GOK
- stark erhöhte Sulfatwerte (502 mg/l)
- deutlich erhöhte Eisenwerte (45 mg/l)
- anaerobe Verhältnisse (Sauerstofffreiheit, fauliger Geruch)
- Ausschluss einer Einleitung in das Regenwassersiel
- ausdrückliche Empfehlung, von einer Wasserhaltung abzusehen
Im geplanten Neubaugebiet ist angesichts vergleichbarer Boden- und Grundwasserverhältnisse davon auszugehen, dass auch hier umfangreiche Grundwasserabsenkungen erforderlich werden.
1. Ermittlungsdefizit (§ 2 Abs. 3 BauGB)
Es ist nicht ersichtlich, dass:
- eine aktuelle, flächendeckende hydrogeologische Untersuchung des gesamten Plangebiets durchgeführt wurde,
- die Auswirkungen großvolumiger Wasserhaltungsmaßnahmen auf angrenzende Gewässer, Sielsysteme und den Grundwasserkörper belastbar geprüft wurden,
- eine mögliche Mobilisierung belasteter Grundwasserbereiche fachlich bewertet wurde.
2. Verstoß gegen wasserrechtliche Schutzgüter
Nach § 27 WHG dürfen Gewässer nicht nachteilig verändert werden.Angesichts der bereits nachgewiesenen Belastungen besteht das konkrete Risiko:
- einer Eisenfällung und Verschlammung von Vorflutern,
- einer chemischen Beeinträchtigung von Oberflächengewässern,
- einer nachhaltigen Veränderung des Grundwasserhaushaltes.
Ohne belastbares Wasserhaltungskonzept mit nachgewiesener Unschädlichkeit liegt ein Abwägungsdefizit vor.
Wir fordern daher vor Satzungsbeschluss:
- ein unabhängiges hydrogeologisches Gesamtgutachten,
- ein detailliertes Wasserhaltungs- und Entwässerungskonzept,
- den Nachweis der Gewässerverträglichkeit,
- Offenlegung der wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit.
II. Fehlende angemessene Grün- und Pufferzone – städtebauliches Abwägungsdefizit
Zwischen dem bestehenden Wohngebiet „Winsener Wiesen Süd“ und dem geplanten Neubaugebiet ist keine ausreichend dimensionierte städtebauliche Trennzone vorgesehen.
Dies führt zu:
- erhöhter Lärm- und Immissionsbelastung,
- sozialer Verdichtung ohne Übergangsraum,
- Verlust ökologischer Ausgleichsflächen,
- Beeinträchtigung des Ortsbildes.
Eine derart massive Verdichtung ohne ausreichende Grünpuffer widerspricht dem Grundsatz einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung (§ 1 Abs. 5 BauGB).
Wir fordern:
- einen deutlich verbreiterten Grünstreifen als Pufferzone,
- zusätzliche Regenrückhalteflächen mit ökologischer Funktion,
- verbindlich festgesetzte Grün- und Freiflächen mit Mindestbreite,
- Reduzierung der baulichen Dichte im Übergangsbereich.
III. Unzumutbare einseitige Verkehrserschließung
Die ausschließliche Erschließung über die Astrid-Lindgren-Straße ist verkehrsplanerisch und sicherheitsrechtlich nicht tragfähig.
Bereits heute:
- ca. 800 Fahrzeuge/Tag,
- Kita unmittelbar an der Zufahrt,
- dokumentierte Geschwindigkeitsproblematik,
- Parkraummangel,
- Nutzung der Straße als Spielfläche.
Mit prognostizierten zusätzlichen mehreren Hundert Fahrzeugen/Tag entsteht ein strukturelles Nadelöhr.
1. Abwägungsfehler (§ 1 Abs. 7 BauGB)
Die Belange:
- Verkehrssicherheit von Kindern,
- Lärmschutz,
- Feinstaubbelastung,
- Rettungswegsicherheit,
- bestehende Parkraumproblematik
werden nicht ausreichend berücksichtigt.
2. Forderungen
- Beidseitige Verkehrserschließung des Neubaugebietes
- Alternative Zu- und Abfahrten
- Überarbeitung des Verkehrsgutachtens unter realistischen Annahmen
- Verbindliche verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bestand
Eine alleinige Erschließung über die Astrid-Lindgren-Straße ist unzumutbar.
IV. Unzulässige Belastung durch Baustellenverkehr
Der Baustellenverkehr über die Astrid-Lindgren-Straße würde:
- die Verkehrssicherheit massiv gefährden,
- die Straße über Jahre stark beanspruchen,
- Anwohner unzumutbar belasten.
Wir fordern verbindlich:
- eine separate Baustellenzufahrt außerhalb der bestehenden Wohngebiete,
- eine vertragliche Sicherung dieser Regelung vor Erschließungsbeginn.
V. Unzureichende Berücksichtigung sozialer Infrastruktur
Die geplante Bevölkerungszunahme von ca. 1.000 Personen führt zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung:
- Hausarztpraxen bereits überfüllt,
- monatelange Wartezeiten,
- fehlende Sport- und Vereinskapazitäten,
- keine gesicherte Nahversorgung.
Eine städtebauliche Entwicklung ohne parallelen Infrastrukturaufbau widerspricht dem Grundsatz der geordneten städtebaulichen Entwicklung (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Wir fordern vor Satzungsbeschluss:
- Sicherung von Flächen für ärztliche Versorgung,
- Ausweisung echter Gewerbeflächen für Nahversorgung,
- nachvollziehbare Bedarfsprognosen.
VI. Zusammenfassende Bewertung
Der derzeitige Planungsstand weist erhebliche:
- Ermittlungsdefizite,
- Abwägungsmängel,
- Umwelt- und wasserrechtliche Risiken,
- verkehrliche Fehlplanungen,
- infrastrukturelle Unterdeckungen
auf.
Wir fordern daher:
- Überarbeitung der Verkehrserschließung (beidseitig),
- verbindliche Regelung separaten Baustellenverkehrs,
- deutliche Vergrößerung von Grün- und Pufferflächen,
- umfassende Neubewertung der Grundwasserproblematik,
- belastbaren Infrastrukturentwicklungsplan vor Satzungsbeschluss.
Mit freundlichen Grüßen
Ariane und Ingo Nebendahl