Nachbesserung Verkehrsführung erforderlich
Die derzeit vorgesehene ausschließliche Erschließung über die Astrid-Lindgren-Straße ist weder sachgerecht noch verhältnismäßig. Eine nachvollziehbare städtebauliche oder verkehrsplanerische Begründung für den vollständigen Verzicht auf eine zusätzliche Anbindung über die Pritzwalker Straße ist bislang nicht ersichtlich.
Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die Pritzwalker Straße bereits bei ihrer ursprünglichen Planung und Herstellung erkennbar auf eine mögliche Weiterführung angelegt wurde. Der nunmehr vorgesehene Ausschluss dieser Anbindung widerspricht dem Gebot einer ausgewogenen und gleichmäßigen Verteilung der verkehrlichen Belastungen im Sinne einer ordnungsgemäßen Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Es wird daher gefordert, die Erschließungsplanung dahingehend zu überarbeiten, dass:
- der nördliche bzw. nordöstliche Bereich des Neubaugebietes über die Pritzwalker Straße angebunden wird und
- der südliche bzw. südwestliche Bereich über die Astrid-Lindgren-Straße erschlossen wird.
Eine derartige Aufteilung würde dem Grundsatz der Lastengleichheit Rechnung tragen und eine einseitige Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner vermeiden.
Besonders kritisch zu bewerten ist die geplante Führung des Baustellen- und Schwerlastverkehrs über die Astrid-Lindgren-Straße während der Bauphase. Hierbei handelt es sich um ein reines Wohngebiet mit erhöhtem Schutzbedürfnis, insbesondere im Hinblick auf Kinder und schulwegbezogenen Fußgängerverkehr. Die mit dem Baustellenverkehr verbundenen erheblichen Gefahren- und Immissionspotenziale stehen außer Verhältnis, solange zumutbare Alternativen bestehen.
Als sachgerechte temporäre Lösung für den Bauverkehr bietet sich der Wichernweg an. Dieser ist infrastrukturell bereits auf landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr ausgelegt. Landwirtschaftliche Gespanne (z. B. Schlepper mit Güllefass oder mehrgliedrige Anhängerkombinationen mit Silage) erreichen regelmäßig Gesamtgewichte von über 40 Tonnen und sind damit mit baustellenbedingtem Schwerlastverkehr vergleichbar. Eine Nutzung dieser Strecke würde während der Hauptbauphase zu einer erheblich geringeren Beeinträchtigung von Anwohnern führen.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass keine zusätzliche Durchgangs- oder Schleichverkehrsbelastung entsteht. Insbesondere ist eine Durchfahrt von der Straße Gehrdener Deich in Richtung Hoopter Straße wirksam zu unterbinden. Gleiches gilt für eine potenzielle Zunahme des Schleichverkehrs über die Bodelschwinghstraße und den Mittelster Weg in Richtung Wichernweg.
Zusammenfassend wird eine erneute, ordnungsgemäße Abwägung unter Berücksichtigung der vorstehenden Belange gefordert. Die aktuelle Verkehrsplanung genügt den Anforderungen an eine gerechte, verhältnismäßige und sicherheitsorientierte Erschließung nach hiesiger Auffassung nicht.