Stellungnahme bzgl. des B-Plans „Winsener Wiesen Nordwest“
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchten wir betonen, dass wir die weitere Entwicklung von Wohnraum in Winsen grundsätzlich begrüßen und dem geplanten Wohngebiet „Winsener Wiesen Nordwest“ positiv gegenüberstehen. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums stellt einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung dar.
Gleichzeitig erscheint es aus unserer Sicht erforderlich, dass im Rahmen der Bauleitplanung auch die möglichen Auswirkungen auf die angrenzenden Bestandsgebiete umfassend untersucht, fachlich bewertet und für die Öffentlichkeit transparent dargestellt werden. Nach unserem Eindruck sind diese Aspekte in den bislang vorliegenden Planungsunterlagen nicht in allen Punkten hinreichend berücksichtigt worden.
Insbesondere bedauerlich ist aus unserer Sicht, dass praktische Erfahrungen und Hinweise von Bewohnerinnen und Bewohnern der benachbarten Baugebiete, die sich wiederholt mit entsprechenden Beobachtungen und Anregungen eingebracht haben, bislang nur eingeschränkt in die planerische Abwägung eingeflossen zu sein scheinen.
Hierzu zählen unter anderem Erfahrungen im Bereich der Verkehrsführung, insbesondere im Zusammenhang mit Baustellenverkehr in unmittelbarer Nähe einer öffentlichen Kindertagesstätte. Bereits beim Bau eines einzelnen Gebäudes an der Ecke Astrid-Lindgren-Straße / Michael-Ende-Weg kam es zu erheblichen und teilweise kritischen Begegnungssituationen im Straßenverkehr.
Darüber hinaus liegen Erfahrungen aus dem Bestandsbaugebiet im Zusammenhang mit der Geländeaufschüttung während der Entwicklung des Baugebietes „Winsener Wiesen Süd“ vor. Seit dieser Maßnahme kommt es dort dazu, dass Gärten teilweise nahezu ganzjährig stark vernässt sind.
Vor diesem Hintergrund möchten wir im Folgenden einzelne Aspekte näher ansprechen.
1. Verkehrsführung während der Bauphase
Den vorliegenden Planungsunterlagen lässt sich derzeit keine konkrete Planung zur Organisation des Bauverkehrs während der Bauphase entnehmen. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass der zu erwartende Baustellenverkehr methodisch untersucht oder planerisch gesteuert wurde.
Bei einem Baugebiet der vorgesehenen Größenordnung ist während der Bauphase erfahrungsgemäß mit mehreren hundert bis zu mehreren tausend Lkw-Fahrten zu rechnen. Dies kann zeitweise zu einer erheblichen zusätzlichen Verkehrsbelastung führen, die unter Umständen die derzeit vorhandenen infrastrukturellen Kapazitäten überschreitet.
Darüber hinaus ist kein sicherheitstechnisches Konzept zur Führung des Baustellenverkehrs erkennbar. Aspekte wie:
- die Sicherheit von Gehwegen,
- Schul- und Kitawege zum Schutz von Kindern,
- Begegnungssituationen zwischen Lkw und Lkw oder auch Pkw,
- sowie mögliche Auswirkungen auf den Radverkehr
werden in den Unterlagen bislang nicht näher betrachtet.
Ebenso wenig ist erkennbar, in welcher Weise der Zugang für Rettungsdienste – insbesondere für Feuerwehr und Notarzt – während der Bauphase dauerhaft sichergestellt werden soll.
Ferner finden sich keine Hinweise auf mögliche organisatorische Maßnahmen zur Entlastung der bestehenden Straßeninfrastruktur, etwa durch:
- temporäre Einbahnregelungen,
- zeitliche Beschränkungen des Baustellenverkehrs während Stoßzeiten,
- oder die Einrichtung einer temporären Baustraße.
Eine entsprechende Untersuchung und Darstellung im weiteren Verfahren wäre aus unserer Sicht wünschenswert.
2. Verkehrsführung nach Abschluss der Bauarbeiten
Das vorliegende Verkehrsgutachten zeigt, dass das Verkehrsaufkommen auf der Astrid-Lindgren-Straße künftig deutlich zunehmen und sich dem derzeit geltenden gesetzlichen Grenzwert annähern wird.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich mehrere Fragestellungen, zu denen die Planungsunterlagen bislang nur begrenzte Aussagen enthalten.
Verkehrsregelung an den Ein- und Ausfahrten
In den Unterlagen wird lediglich auf eine mögliche Signalisierungsanlage in Richtung Gehrdener Deich (K86) hingewiesen. In diesem Zusammenhang könnte ergänzend geprüft werden, ob auch alternative Lösungen – beispielsweise ein moderner Kreisverkehr – eine geeignete und langfristig nachhaltige verkehrliche Lösung darstellen könnten.
Sichere Führung des Radverkehrs
Bereits heute kommt es gelegentlich zu unsicheren Begegnungssituationen zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie im Zuge der weiteren Planung eine klare und sichere Führung des Radverkehrs gewährleistet werden soll.
Vermeidung gebietsfremden Durchgangsverkehrs
Der Mittelster Weg bzw. der Wichernweg wird bereits heute nach Wahrnehmung vieler Anwohnerinnen und Anwohner regelmäßig als Ausweich- oder Durchgangsstrecke genutzt. Erfahrungsgemäß reichen reine Hinweisschilder zur Unterbindung solchen Verkehrs oftmals nicht aus.
Ergänzend könnten daher auch technische Maßnahmen geprüft werden, etwa:
- Schrankenlösungen,
- Pollersysteme,
- oder vergleichbare Systeme mit Kennzeichenerkennung,
wie sie in verschiedenen europäischen Städten bereits erfolgreich eingesetzt werden.
Eine nähere Prüfung dieser Aspekte könnte im weiteren Planungsprozess dazu beitragen, eine langfristig sichere und verträgliche Verkehrssituation für alle Beteiligten zu gewährleisten.
3. Entwässerungssituation während der Bauphase
Nach den vorliegenden Unterlagen befinden sich Teile der Bauwerke für den Schmutzwasserkanal im Grundwasserbereich. Für die Herstellung dieser Anlagen sind daher temporäre Grundwasserabsenkungen erforderlich.
Die möglichen Auswirkungen solcher Maßnahmen auf die angrenzenden Bestandsgebiete werden in den Planungsunterlagen bislang jedoch nicht vertieft betrachtet. In diesem Zusammenhang können unter anderem folgende Risiken auftreten:
- mögliche Setzungen in angrenzenden Bereichen,
- potenzielle Beeinträchtigungen benachbarter Gebäude,
- Veränderungen im lokalen Grundwasserhaushalt.
Eine entsprechende Bewertung dieser möglichen Auswirkungen wäre aus unserer Sicht wünschenswert.
4. Entwässerungssituation nach Abschluss der Bauarbeiten im Baugebiet „Winsener Wiesen Nordwest“
Die Planung sieht vor, dass das auf den einzelnen Baugrundstücken anfallende Oberflächenwasser jeweils auf dem eigenen Grundstück versickert werden soll. In der praktischen Umsetzung stellt sich jedoch die Frage, in welchem Umfang und mit welchen Mitteln die Einhaltung dieser Vorgaben dauerhaft überprüft werden kann.
Erfahrungen aus vergleichbaren Systemen zeigen, dass Überläufe im Einzelfall dennoch in den öffentlichen Raum gelangen können und insbesondere bei Starkregenereignissen an ihre technischen Grenzen stoßen.
Aufgrund des in diesem Gebiet vorhandenen hohen Grundwasserstandes stellt die Entwässerung grundsätzlich eine anspruchsvolle planerische Aufgabe dar. Dies kann auch Auswirkungen auf angrenzende Baugebiete haben.
Insbesondere im Zusammenhang mit notwendigen Geländeaufschüttungen – die teilweise erforderlich sind, um eine technische Versickerung überhaupt zu ermöglichen – können sich Veränderungen der natürlichen Abflussverhältnisse ergeben oder lokal drückendes Wasser auftreten. Vergleichbare Erfahrungen wurden bereits im Zusammenhang mit dem Baugebiet „Winsener Wiesen Süd“ gemacht.
In den vorliegenden Planungsunterlagen wird dieser Aspekt bislang nur eingeschränkt betrachtet.
Vor diesem Hintergrund stellt sich insbesondere folgende Frage:
- Wie wird im Rahmen der Planung sichergestellt, dass in den angrenzenden Bestandsgebieten keine vergleichbaren Auswirkungen auftreten?
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Notüberläufe in das bestehende Grabensystem eingeleitet werden. Dies bedeutet, dass bei extremen Niederschlagsereignissen zusätzliche Wassermengen in die vorhandenen Gräben gelangen können.
Hierzu ergeben sich zwei weitere Fragestellungen:
- Sind die bestehenden Gräben hydraulisch ausreichend dimensioniert, um diese zusätzlichen Wassermengen aufnehmen zu können?
- Wird im Rahmen der Planung geprüft, in welchem Umfang die bestehenden Entwässerungssysteme durch zusätzliche Einleitungen belastet werden?
In den bislang vorliegenden Unterlagen ist hierzu keine detaillierte Untersuchung der angrenzenden Bestandsgebiete erkennbar.
Wir bitten darum, die genannten Aspekte im weiteren Planungsprozess zu berücksichtigen und – soweit möglich – in den weiteren Planungsunterlagen transparent darzustellen.
Mit freundlichen Grüßen