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Verkehr und Entwässerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 36 C „Winsener Wiesen Nordwest“ nehmen wir wie folgt Stellung. Die nachstehenden Ausführungen fassen die wesentlichen, wiederkehrenden Belange der Anwohnerinnen und Anwohner zusammen und sind aus unserer Sicht im weiteren Verfahren zwingend zu berücksichtigen.

1. Baustellenverkehr

Die geplante Abwicklung des Baustellen- und Schwerlastverkehrs über die Astrid‑Lindgren‑Straße wird allgemein als unzumutbar bewertet. Es handelt sich hierbei um eine reine Wohnstraße mit begrenzter Fahrbahnbreite, engen Kurvenbereichen, hohem Fußgänger- und Radverkehrsanteil sowie Schulwegen. Die Straße ist weder baulich noch funktional für einen mehrjährigen intensiven Baustellenverkehr mit Schwerlastfahrzeugen ausgelegt. Auch ohne diesen zusätzlichen Baustellenverkehr ist der Verkehrsfluss bereits heute durch zweite-Reihe-Parker beeinträchtigt.

Bereits bei deutlich kleineren Bauvorhaben kam es zu Verkehrsblockaden, Gefährdungssituationen, Erschütterungen sowie erheblichen Beeinträchtigungen der Wohn- und Lebensqualität. Für ein Baugebiet dieser Größenordnung ist mit einer massiven Verschärfung dieser Situation zu rechnen. Insbesondere die Verkehrssicherheit von Kindern, die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge sowie Lärm‑, Staub- und Erschütterungsbelastungen sind kritisch zu bewerten.

Wir fordern daher:

  • die Planung und Umsetzung einer separaten, temporären Baustellenzufahrt außerhalb der bestehenden Wohngebiete 
  • alternativ die Nutzung geeigneter externer Trassen (z. B. über landwirtschaftliche Wege) oder eine direkte Anbindung an das übergeordnete Straßennetz, beispielsweise ein Einbahnstraßensystem für Baustellenverkehr (Zufahrt über Astrid-Lindgren-Straße, Abfahrt über Pritzwalker Straße oder umgekehrt)
  • eine verbindliche Festsetzung der Baustellenlogistik vor Beginn der Erschließungsarbeiten,

2. Dauerhafte Verkehrserschließung und Verkehrsführung

Auch für den späteren Betrieb des Neubaugebietes wird die vorgesehene ausschließliche Erschließung über die Astrid‑Lindgren‑Straße als verkehrsplanerisch nicht tragfähig angesehen. Die geplante Anzahl von Wohneinheiten führt zu einer erheblichen zusätzlichen Verkehrsbelastung dieser Straße.

Die vorliegenden verkehrlichen Untersuchungen werden als unzureichend bewertet, da insbesondere:

  • der Baustellenverkehr vollständig unberücksichtigt bleibt,
  • nur eingeschränkte Erhebungszeiträume zugrunde gelegt wurden,
  • kumulative Effekte weiterer Baugebiete sowie bestehender Schleichverkehr nicht ausreichend einbezogen sind.

Eine alleinige Anbindung über die Astrid-Lindgren-Straße widerspricht dem Grundsatz einer gerechten und gleichmäßigen Verteilung verkehrlicher Belastungen und gefährdet dauerhaft die Verkehrssicherheit, insbesondere schwacher Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder Senioren, im bestehenden Wohngebiet.

Wir fordern daher:

  • eine geteilte bzw. beidseitige Erschließung des Neubaugebietes,
  • eine zusätzliche Anbindung des nördlichen bzw. nordöstlichen Bereichs, beispielsweise über die Pritzwalker Straße oder andere geeignete Trassen,
  • eine deutliche Entlastung der Astrid‑Lindgren‑Straße als Wohnstraße,
  • eine Überarbeitung des Verkehrsgutachtens unter realistischen Annahmen, einschließlich Bauphase, Schulwegsicherheit, Rettungswegsituation, Lärm‑ und Feinstaubbelastung,
  • wirksame und verbindliche Maßnahmen zur Vermeidung von Schleich- und Durchgangsverkehr in angrenzenden Wohnstraßen,
  • Optimierung des Verkehrsflusses an der Kreuzung Astrid-Lindgren-Straße / Gehrdener Deich, z.B. durch Einrichtung eines weiteren Kreisverkehrs oder einer Ampel.

3. Regenwassermanagement und Entwässerung

Im Plangebiet sowie in den angrenzenden Bestandsgebieten besteht bereits heute eine angespannte Grundwasser- und Entwässerungssituation. Die Planunterlagen weisen einen sehr hohen Grundwasserstand aus, wodurch versickerungsbasierte Entwässerungskonzepte nur eingeschränkt wirksam sind.

Die vorgesehene Entwässerungsstrategie sehen wir daher als nicht ausreichend belastbar an, da sie das Neubaugebiet weitgehend isoliert betrachtet und die hydraulischen Wechselwirkungen mit bestehenden Wohngebieten, Regenrückhaltebecken, Gräben und Vorflutern nicht umfassend nachweist. Insbesondere fehlen nachvollziehbare Aussagen zur tatsächlichen Auslastung bestehender Anlagen sowie zur Bewältigung von Starkregenereignissen und Rückstauszenarien.

Wir fordern daher:

  • ein umfassender, gebietsübergreifender Entwässerungsnachweis, der Neubau- und Bestandsgebiete gemeinsam betrachtet,
  • eine transparente Darstellung der Kapazitäten und Auslastungen bestehender Regenrückhalteanlagen und Vorfluter,
  • die Entwicklung einer robusten Regenwasserstrategie, die bei Starkregenereignissen nicht ausschließlich auf Versickerung setzt, um den Schutz der angrenzenden Bebauung zu gewährleisten.

4. Zusammenfassende Bewertung

Zusammenfassend wird eine erneute, umfassende und nachvollziehbare Abwägung der verkehrlichen und wasserwirtschaftlichen Belange gefordert. Ohne verbindliche und tragfähige Lösungen für Baustellenverkehr, dauerhafte Verkehrserschließung und Regenwassermanagement bestehen erhebliche Risiken für die Verkehrssicherheit, die Wohn- und Lebensqualität sowie den Schutz der bestehenden Wohngebiete.

Wir bitten darum, die vorgetragenen Belange im weiteren Verfahren angemessen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan entsprechend zu überarbeiten.

LQ246
Reference No.: 2026-18904
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