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Überarbeitung der Planung zur Verkehrsführung

Die aktuell vorgesehene verkehrliche Erschließung des Plangebietes ausschließlich über die Astrid-Lindgren-Straße erscheint weder sachgerecht noch angemessen. Eine schlüssige städtebauliche oder verkehrsplanerische Begründung dafür, auf eine zusätzliche Anbindung über die Pritzwalker Straße vollständig zu verzichten, ist bislang nicht erkennbar.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Pritzwalker Straße bereits bei ihrer ursprünglichen Planung und Herstellung erkennbar so angelegt wurde, dass eine spätere Weiterführung möglich wäre. Der nun vorgesehene Ausschluss einer entsprechenden Anbindung steht daher im Widerspruch zu einer ausgewogenen und möglichst gleichmäßigen Verteilung verkehrlicher Belastungen.Vor diesem Hintergrund wird angeregt, die Erschließungskonzeption entsprechend anzupassen. Denkbar wäre insbesondere eine Aufteilung der Verkehrserschließung dahingehend, dass der nördliche beziehungsweise nordöstliche Teil des Neubaugebietes über die Pritzwalker Straße angebunden wird, während der südliche beziehungsweise südwestliche Bereich über die Astrid-Lindgren-Straße erschlossen wird. Eine solche Lösung würde dem Prinzip der Lastengleichheit eher entsprechen und eine einseitige Beanspruchung einzelner Wohnstraßen vermeiden.

Besondere Bedenken bestehen zudem hinsichtlich der vorgesehenen Führung des Baustellen- und Schwerlastverkehrs über die Astrid-Lindgren-Straße während der Bauphase. Diese Straße liegt in einem reinen Wohngebiet mit entsprechend hohem Schutzbedarf, insbesondere im Hinblick auf Kinder sowie auf den fußläufigen Schulwegverkehr. Die mit Baustellenverkehr verbundenen Risiken und zusätzlichen Immissionen erscheinen vor diesem Hintergrund unverhältnismäßig, solange praktikable Alternativen zur Verfügung stehen.Als mögliche temporäre Lösung für den Bauverkehr kommt aus hiesiger Sicht der Wichernweg in Betracht. Diese Strecke ist bereits heute auf landwirtschaftlichen Schwerverkehr ausgelegt. Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Gespanne – etwa Traktoren mit Güllefass oder mehrgliedrige Anhängerkombinationen mit Silage – erreichen regelmäßig Gesamtgewichte von über 40 Tonnen und bewegen sich damit in einer Größenordnung, die mit baubedingtem Schwerlastverkehr vergleichbar ist. Eine Nutzung dieses Weges während der Hauptbauphase könnte die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner deutlich reduzieren.

Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass durch die geplante Erschließung keine zusätzlichen Durchgangs- oder Ausweichverkehre entstehen. Insbesondere ist eine Verbindung von der Straße Gehrdener Deich in Richtung Hoopter Straße wirksam zu unterbinden. Gleiches gilt für eine mögliche Zunahme von Schleichverkehr über die Bodelschwinghstraße sowie den Mittelster Weg in Richtung Wichernweg.

Insgesamt wird daher angeregt, die Verkehrsplanung unter Einbeziehung der genannten Aspekte erneut zu prüfen und eine entsprechende Abwägung vorzunehmen. In der derzeitigen Form bestehen erhebliche Zweifel, ob die Planung den Anforderungen an eine ausgewogene, verhältnismäßige und sicherheitsorientierte Erschließung ausreichend gerecht wird.

 

C. P.
Reference No.: 2026-18909
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