Abstand zu/r Bestandsbebauung/-grundstücken
Brackweg
im Sinne der Anlieger, insbesondere an der Nordseite des beplanten Bereiches (Brackweg), sollte, sofern es tatsächlich zur Änderung des Nutzungsplanes kommt, ein möglichst großer Abstand der Baufenster zu den Bestandsgrundstücken liegen. Ein Abstand > 12 m erscheint bedingt angemessen, besser wäre mehr. Alternativ bietet es sich an, entlang der Bestandsbebauung am Brackweg einen breiten Grünstreifen (Ausgleichsfläche?) vorzusehen, der für die derzeitige Fauna und Flora einen adäquaten Lebensraum bietet, der durch die Neuplanung vernichtet wird.