Skip to content

Diverse Anmerkungen zum B-Plan

Guten Tag,

ich bitte im weiteren Planungsverlauf folgende Varianten der Entwässerung zu betrachten bzw. um Stellungnahme:

  • Anstelle von Verrohrungen Regenentwässerung der einzelnen Grundstücke über an das RRB angeschlossene offene Entwässerungsgräben, Grabenüberfahrten anhand von Gewässerdurchlässen. Dadurch naturnahe Gestaltung und zusätzliche Begrünung im Wohngebiet.
  • Anstelle Anschluss RRB über Verrohrungen an die öffentliche Entwässerung gedrosselte Einleitung vor Ort in ein Gewässer über Entwässerungsgräben, z. B. über den westlich gelegenen Vorfluter in die Elbe.
  • Erwerb des privaten Grünstreifens nördlich des Bebauungsgebietes zur Herstellung des RRB. Dadurch ökologische Aufwertung des Grünstreifens sowie Gewinnung zusätzlicher Baufläche im Baugebiet.
  • Naturnahe Gestaltung des RRBs als Erdbecken mit Dauerstau und einer unregelmäßig geschwungenen Uferlinie (biotopnahe Erstellung, ggfs. auch als Biotop-Ausgleichsfläche), flache Böschung (auch wg. Wartung). Dauerstau ggfs. auch zur Vermeidung von Geruchsbildung (Geruchsbelästigung durch Schlammbildung bei derzeitiger Variante? Erstellung Geruchsbelästigungsgutachten?)
  • RRB: Bei Wsp> min Wsp Rückstau in Zulaufleitung DN 1000? Zufahrtsrampe?

 

Ferner bitte ich um Betrachtung/Prüfung folgender Maßnahmen:

  • Rechtsverbindlichen Festsetzung im Bebauungsplan, in der bei der Errichtung von Gebäuden Maßnahmen für Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien getroffen werden müssen / PV-Anlage verpflichtend.
  • PKW-Stellplätze: WA1-9 zwei Stellplätze vorgeschrieben. Unter dem Aspekt der Verkehrswende und insbesondere, da Car-Sharing und weitere alternative Mobilitätsangebote im Quartier in Betracht gezogen werden, zu überdenken. Vorschlag: Auf Antrag von nachweislich keinem/einem Auto in Eigentum auf Antrag Befreiung von Bereitstellung bzw. Reduzierung der PKW-Flächen (ggfs. sind Flächen für etwaige spätere Änderungen vorzuhalten), auch im Hinblick auf unnötige Versiegelung.
  • Ausführung Markierung Fuß-/Fahrradweg beim Kreisverkehr

 

Unabhängig vom Bebauungsplan-Verfahren bitte ich um Berücksichtigung/Diskussion folgender Punkte zum Vergabeverfahren mit den verantwortlichen baulichen/politischen Ausschüssen:

  • Das Vergabeverfahren zum Erwerb von öffentlichen Baugrundstücken erfolgt nach einem Punktesystem gemäß dem Sozialprinzip. Ein Erwerb von Baugrund in Winsen scheitert jedoch nicht per se am Einkommen bzw. den Lebensumständen, sondern an einer zu geringen Verfügbarkeit von Flächen. Aufgrund dessen sollte allen Anspruchsgruppen die Möglichkeit gegeben werden, öffentlichen Baugrund zu erwerben. Um das Sozialprinzip jedoch nicht aus den Augen zu verlieren, könnten stattdessen die Grundstückspreise an das Einkommen / die Lebensumstände gekoppelt werden. Als positiver Nebeneffekt könnte auf diesem Weg zudem eine heterogene Bevölkerungsstruktur im Quartier erreicht werden.
  • Stärkere Bewertung von energetischen Maßnahmen und Einsatz von ökologischen Baustoffen/Recycling-Baustoffen im Vergabeverfahren wie auch Anzahl/Art der PKWs im Eigentum einschließlich entsprechender Nachweispflichten. In den Grundstückskaufverträge sollten zudem verbindliche Festsetzungen von energetischen Gebäudestandards über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus berücksichtigt werden.
Fr. Bauer
Reference No.: 2021-04654
adhocracy+ is funded by donations.
Donate now
Donate now to adhocracy+