Örtliche Bauvorschriften
Um das dörfliche Ortsbild Scharmbecks zu wahren, sollten in diesem Gebiet örtliche Bauvorschriften analog dem B-Plan Scharmbeck Nr. 3 "Am Bach" ungesetzt werden.
Zum einen ist eine Höhenbegrenzung wünschenswert. Die Häuser "Am Mellhorn" durften durch die strengen Vorschriften zu den Traufhöhen nicht 2-geschossig gebaut werden und waren sonst auch höhenmäßig bei ca. 9 Meter begrenzt. Ausnahmen darüber hinaus waren mit der Begründung eines ortsüblichen Erscheinungsbildes nicht bzw. nur im geringen Maße möglich.
Auch wurden die Fassadenverkleidungen der Häuser explizit geregelt. Holzverkleidung wurde auch genehmigt.
Ich wünsche mir ähnliche Vorschriften für das Gewerbegebiet, damit sich die Hallen und Werkstätten dort auch optisch in das landwirtschaftlich geprägte Bild Scharmbecks einfügen (nach dem Motto: es könnte auch eine Scheune sein).
Ich denke sowieso, dass die ortsansässigen Handwerker, die dort ihre neuen Firmensitze ansiedeln wollen, diese optisch ansprechend planen und bauen werden.
Es wird aber auch Gewerbeansiedlungen von außerhalb geben mit wenig Bezug zum Dorf und dessen Erscheinungsbild.