Wasserschutzgebiet
Natur
Bei der geplanten Fläche handelt es sich um ein Wasserschutzgebiet IIIa.
Welche Auflagen sind hier im Bebauungsplan geplant, um sicherzustellen, dass die Ansiedelung von Handwerks- oder Gewerbebetrieben nicht das Grundwasser gefährden?
Wie wird dies auch nach dem intialen Verkauf der Grundstücke durch die Stadt gewährleistet, wenn z.B. ein Unternehmen/Handwerker das Grundstück weiter veräußert?