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Wasserschutzgebiet

Natur

Bei der geplanten Fläche handelt es sich um ein Wasserschutzgebiet IIIa.

Welche Auflagen sind hier im Bebauungsplan geplant, um sicherzustellen, dass die Ansiedelung von Handwerks- oder Gewerbebetrieben nicht das Grundwasser gefährden?

Wie wird dies auch nach dem intialen Verkauf der Grundstücke durch die Stadt gewährleistet, wenn z.B. ein Unternehmen/Handwerker das Grundstück weiter veräußert?

User9999
Reference No.: 2025-16891
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