Betreffend Ausgleichsflächen
Wie wird sichergestellt, dass die für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Flächen nicht selbst bereits ökologisch wertvoll sind und somit durch den „Ausgleich“ bestehende Biotope oder naturnahe Räume zerstört werden?Welche konkreten Kriterien wurden bei der Auswahl der Ausgleichsflächen angewendet, um sicherzustellen, dass keine hochwertigen Natur- oder Lebensräume überplant oder beeinträchtigt werden?Ist dokumentiert, dass die geplanten Ausgleichsmaßnahmen im Einklang mit dem Verschlechterungsverbot gemäß § 33 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) stehen?Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine ökologische Überformung von bereits funktionierenden Naturflächen zu vermeiden (z. B. die Anlage von Blühflächen oder Hecken in bestehenden artenreichen Wiesen)?