43. Änderung Flächennutzungsplan, B-Plan Winsen Nr. 10 Hamburger Str./Deichstraße - 4. Änderung Erw. Discountmarkt
43. Änderung Flächennutzungsplan, B-Plan Winsen Nr. 10 Hamburger Str./Deichstraße - 4. Änderung Erw. Discountmarkt
43. Änderung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan Nr. 10 „Hamburger Straße / Deichstraße“, 4. Änderung und Ergänzung – „Erweiterung Discountmarkt am Altstadtring“
Gemäß §§ 2 und 3 der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung wird amtlich bekannt gemacht, dass der Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) in seiner Sitzung am 04.12.2025 beschlossen hat, für die 43. Änderung des Flächennutzungsplans und für den Bebauungsplan Winsen Nr. 10 „Hamburger Straße / Deichstraße“, 4. Änderung einen Entwurfsbeschluss zu fassen und den Entwurf im Internet zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich beider Bauleitpläne ist identisch und liegt zentral im Stadtgebiet von Winsen (Luhe). Der Geltungsbereich wird im Westen von der Hoopter Straße, im Süden vom Altstadtring und im Norden und Osten von der freien Landschaft begrenzt. Das Grundstück ist bereits jetzt mit einem Discountmarkt bebaut. Der jetzige Discountmarkt soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Die überbaute Fläche geht über den derzeitig bebauten Bestand hinaus.
Die Unterlagen (Planzeichnungen, Begründungen, Umweltbericht und weitere Gutachten) zu den Bauleitplanverfahren können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://cloud.stadt-winsen.de/index.php/s/zq76sej6j8xtrgp
Der voraussichtliche Geltungsbereich ist im nachfolgenden Plan dargestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind unter folgendem Link verfügbar:
https://cloud.stadt-winsen.de/index.php/s/5tzfCLrgcTNp2rM
Als umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
- Stellungnahme des Landkreises Harburg vom 29.07.2025 mit Hinweisen zu den Vorranggebieten „Natur und Landschaft“, „Natur 2000“, „Deich“ und „Hochwasserschutz“ sowie den Vorbehaltsgebieten „Hochwasserschutz“, „Landwirtschaft aufgrund besonderer Funktion“ und „landschaftsgebundene Erholung“. Des Weiteren zum Thema Waldabstand und Landschaftsrahmenplan.
- Stellungnahme Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 03.07.2025 mit Hinweisen zur Kampfmittelfreiheit
- Stellungnahme vom Archäologisches Museum Hamburg, Bodendenkmalpflege Landkreis Harburg vom 09.07.2025 mit Hinweisen zum Bodendenkmalschutz
- Stellungnahme vom Wasserbeschaffungsverband Harburg vom 14.07.2025 mit Hinweisen zum Wasserschutzgebiet
- Stellungnahme vom Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Lüneburg vom 24.07.2025 mit Hinweisen zum Hochwasserschutz
- Stellungnahme vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 28.07.2025 mit Hinweisen zum Baugrund
- Stellungnahme des BUND Regionalverband Elbe-Heide vom 29.07.2025 mit Hinweisen zur Dachbegrünung, Regenwasserrückhaltung, zu den Retensionsflächen und zum Baumbestand
- Stellungnahme der Niedersächsische Landesforsten, Forstamt Sellhorn vom 29.07.2025 zum Waldabstand
- Stellungnahme des Deich- und Wasserverbands Vogtei Neuland vom 30.07.2025 mit Hinweisen zum Schutzdeich
- Eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit mit Hinweisen zum Hochwasserschutz, Dachbegrünung, Photovoltaik, Trinkwasserversorgung, Ausgleichsmaßnahmen, Niederschlagswasser, Hydrologie und Grundwasser
Fachliche Planunterlagen:
- Umweltbericht, MIX Landschaft & Freiraum, Barnstedt inkl.
- Kartierung der Biotoptypen
- Potenzialanalyse für vorkommende Tierarten
Die Entwürfe der Bauleitpläne mit Begründung sind im Internet über das zentrale Landesportal und über die städtische Internetseite unter in der Rubrik: Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
in der Zeit vom 19.12.2025 bis 30.01.2026 einschließlich
einsehbar.
Die Unterlagen liegen darüber hinaus für jedermann im selben Zeitraum zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Stadt Winsen (Luhe), Rathaus, Schloßplatz 1, Stadtplanung, an den Diensttagen montags bis freitags von 8.00 – 12.00 Uhr, darüber hinaus dienstags von 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr aus. Nach vorheriger Vereinbarung ist eine Einsichtnahme auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Stellungnahmen zu den vorgenannten Bauleitplanentwürfen mit der dazugehörigen Begründung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Veröffentlichungsfrist vorgebracht werden.
Während der Veröffentlichungsfrist sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stadtplanung@stadt-winsen.de); diese können aber auch an die Stadt Winsen (Luhe), Schlossplatz 1, 21423 Winsen (Luhe) auf allen anderen Wegen übermittelt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 43. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Winsen Nr. „Hamburger Straße / Deichstraße“, 4. Änderung unberücksichtigt bleiben können.
Für die 43. Änderung des Flächennutzungsplans wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Über die Plattform „adhocracy+“ können Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum vom 19.12.2025. bis 30.01.2026 einschließlich online Bedenken äußern oder Fragen stellen. Sie gelangen über folgenden Link zu adhocracy+: .
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift der Verfasserin bzw. des Verfassers der Stellungnahme zweckmäßig.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab-geben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit aus-liegt.
Online participation
Brainstorming
Hier besteht die Möglichkeit, Ideen und Anregungen bzgl. der Bauleitplanungen 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Winsen (Luhe) Nr. 10 Hamburger Straße / Deichstraße, 4. Änderung "Erweiterung Discountmarkt" zu äußern.
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