60. Änderung des Flächennutzungsplans
„Sondergebiete „Windenergie / Landwirt-schaft und Beschleunigungsgebiete Windenergie“ Scharmbeck/Pattensen
Gemäß §§ 2 und 3 der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung wird folgendes amtlich bekannt gemacht: Der Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 beschlossen, für die 60. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiete „Windenergie / Landwirtschaft“ Scharmbeck/Pattensen einen erneuten Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss zu fassen. Ferner beschloss er, die dort dargestellten Windenergieflächen ergänzend als Beschleunigungsgebiete Windenergie darzustellen und den Entwurf erneut im Internet zu veröffentlichen.
Betroffen sind Flächen östlich der Ortslagen Scharmbeck und Pattensen und westlich der Ortslagen Roydorf und Luhdorf. Der voraussichtliche Geltungsbereich ist im nachfolgenden Plan dargestellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Arten umweltbezogener Informationen.pdf
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
1. Fachliche Planunterlagen:
- Städtebauliche Begründung für die 60. Änderung des FNP Sept. 2025, Büro Elbberg, Sept. 2025
- Umweltbericht, Büro Mix Landschaftsplanung, September 2025
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Büro Mix Landschaftsplanung, November 2024
- Fledermausgutachten (ergänzt), Dipl.-Biologe Björn Leupolt, April 2024
- Windpark Scharmbeck-Grevelau Biotoptypenkartierung, Dipl.-Biologin J. Langer, November 2024
- Windpark Pattensen-Ost Biotopkartierung, Dipl.-Biologin J. Langer, November 2024
- Brutvogelgutachten, Netzwerk angewandte Ökologie, November 2024
- Gast- und Rastvogelgutachten, Netzwerk angewandte Ökologie, November 2024
2. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Vereinen
- 14.02.2024 Landkreis Harburg
- 28.02.2024 Landkreis Harburg
- 20.03.2024 Archäologisches Museum Hamburg
- 03.04.2024 Niedersächsische Landesforsten
- 04.04.2024 Wasserbeschaffungsverband Harburg
- 05.04.2024 Gemeinde Vierhöfen
- 05.04.2024 Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- 08.04.2024 Landkreis Harburg
- 08.04.2024 Landkreis Lüneburg
- 08.04.2024 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
- 11.04.2024 Samtgemeinde Bardowick
- 14.04.2024 Gemeinde Garstedt
- 15.04.2024 Samtgemeinde Salzhausen
- 05.07.2024 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
- 23.07.2024 BUND-Regionalverband Elbe-Heide
- 31.07.2024 Landkreis Harburg
- 19.12.2024 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
- 30.12.2024 Niedersächsische Landesforsten
- 08.01.2024 Landkreis Harburg
Der Entwurf des Bauleitplans mit Begründung sind außerdem im Internet über das zentrale Landesportal https://uvp.niedersachsen.de/startseite und über die städtische Internetseite unter http://www.winsen.de/Auslegung in der Rubrik: Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
in der Zeit vom 29.09. bis 28.10.2025 einschließlich
einsehbar.
Stellungnahmen zu dem vorgenannten Bauleitplanentwurf mit der dazugehörigen Begründung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bauleitplanentwurf unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Entwurfs abgegeben werden. Die Änderungen sind in den Unterlagen kenntlich gemacht.
Während der Veröffentlichungsfrist sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stadtplanung@stadt-winsen.de); diese können aber auch an die Stadt Winsen (Luhe), Schlossplatz 1, 21423 Winsen (Luhe) postalisch oder auf allen anderen Wegen übermittelt werden.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes (URG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des URG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des URG mit allen Einwendungen ausgeschlossen. Dies gilt für alle Einwendungen, die diese im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Eingereichte personenbezogene Daten werden auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz verarbeitet. Legen Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben vor, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Contact for questions
Herr Peter Max Möller
Stadt Winsen
GB IV - Stadtplanung und Bauordnung
Schlossplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171 - 657176
EmailOnline participation
Brainstorming
Hier können Anregungen und Hinweise geäußert werden.
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